Veröffentlichungen Gas

Die Stuttgart Netze veröffentlicht hier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Daten zu ihrem Verteilnetz Gas. Die Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgt sukzessive und fristgerecht.
 

Netzentgelte 2 Dokumente

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung des Verteilernetzes des jeweiligen Netzbetreibers, an das der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netze abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Gasnetzentgeltverordnung geregelt.

Die Preise für die Netznutzung wurden nach dem Netzpartizipationsmodell berechnet. Daraus haben wir sowohl für Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren wie auch für Kunden mit registrierender Lastgangmessung sogenannte Stufenmodelle entwickelt.

Netzentgelte und Regelungen 2 Dokumente

Was sind Netzentgelte?

Damit Gas sicher bei Industrie, in Gewerbe oder bei Privathaushalten ankommt, wird es von Netzbetreibern über Transport- und Verteilnetze von der Energiequelle bis zur Eigentumsgrenze übertragen. Für diese Durchleitung des Gases erheben Netzbetreiber eine Gebühr, die sogenannten Netzentgelte. Sie werden von den Gasanbietern direkt an den jeweiligen Netzbetreiber gezahlt. Alle Netzbetreiber müssen ihre Netzentgelte regelmäßig veröffentlichen. Für Privathaushalte sind die Netzentgelte in der Regel Bestandteil des Gasliefervertrages und fließen in die Gesamtkalkulation der Gasanbieter ein. Bei Haushaltskunden machen die Netzentgelte rund eine Achtel des Rechnungsbetrages aus.

Netzbetreiber dürfen ihre Netzentgelte jedoch nicht willkürlich festlegen, sondern berechnen sie nach den Vorgaben der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Die Bundesnetzagentur überwacht die auf den Netzentgelten basierenden jährlichen Erlöse des Netzbetreibers. Diese dürfen gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Deshalb müssen Netzbetreiber regelmäßig ihre Effizienz unter Beweis stellen oder steigern.

Grund- und Ersatzversorgung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Gasnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September online zu veröffentlichen. Grundversorger gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der zum 01.07.2024 durch die Netze BW GmbH festgestellte Grundversorger für das Gasnetzgebiet der Stuttgart Netze GmbH im Konzessionsgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart ist:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
(Anschrift: Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe; Telefon: 0721 72586-001)

 

Die aktuell ermittelte Grundversorgungspflicht ist bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.2027 mit entsprechender Veröffentlichung bis 30.09.2027.

Schlichtungsstelle

Gemäß § 111a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.

Konnte der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen Abhilfe geleistet werden, so kann der Verbraucher ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Teilnahme hieran ist für den Energieversorger verpflichtend.

An folgende Schlichtungsstelle können Sie sich wenden:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]

Hinweis

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Ihr Ansprechpartner

Stuttgart Netze Kundenservice
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