Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel

Als Strom- und Gasnetzbetreiber stellt die Stuttgart Netze ihre Netze diskriminierungsfrei zur Verfügung. Für Sie als Bürger oder Gewerbetreibender bedeutet das, dass Sie frei wählen können, von welchem Strom- oder Gasanbieter Sie sich mit Energie versorgen lassen können. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Themen im Überblick

Trennung von Netz und Vertrieb

Die Stuttgart Netze sorgt dafür, dass Strom und Gas in Stuttgart rund um die Uhr zuverlässig bei den Menschen ankommen. Als Verteilnetzbetreiber sind wir für Betrieb, Wartung und Modernisierung des 5.600 Kilometer langen Stromnetzes sowie (ab 1. Januar 2025) des 2.100 Kilometer langen Gasnetzes der Landeshauptstadt verantwortlich. Neben der Versorgungssicherheit investieren wir in die Weiterentwicklung der Netze, um den steigenden Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden und eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur in Stuttgart zu schaffen.

Wir stellen allen Kunden sowie Strom- und Gasanbietern unser Netz zur Verfügung. Sie als Stuttgarter können sich darauf verlassen, dass Sie dank unserer Leitungen und technischen Anlagen jederzeit zuverlässig beliefert werden. Die Rechnung für den von Ihnen verbrauchten Strom oder Gas erhalten Sie direkt vom Anbieter, mit dem Sie einen Liefervertrag abgeschlossen haben.

Unbundling.JPG

Ihr Ansprechpartner

Die Kollegen unseres Kundenservices helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Stuttgart Netze Kundenservice
Telefon:

Einzug

So bekommen Sie Ihren Wunsch-Energielieferanten.

Sie haben eine neue Wohnung oder ein neues Haus in Stuttgart gemietet bzw. gekauft? Für die Versorgung mit Strom oder Gas müssen Sie nun Ihren Wunschlieferanten selbständig wählen und mit der Belieferung beauftragen. Für die Beauftragung müssen Sie

  • Ihre neue Adresse (Anschrift der Entnahmestelle),
  • die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
  • den Beginn der Belieferung

Ihrem Energielieferanten mitteilen.

Idealerweise wählen Sie Ihren Lieferanten frühzeitig aus, so dass bereits zu Ihrem Einzug alles geklärt ist. Falls Sie dies nicht rechtzeitig klären konnten, ist eine rückwirkende Anmeldung von maximal sechs Wochen möglich.

Der von Ihnen gewählte Energielieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung klären. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr Lieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.

Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Lieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Energielieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
 

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferbeginns den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Energielieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Lieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann übernehmen wir den Auszugsstand des vorherigen Nutzers als Ihren Einzugsstand.
 

Auszug

Das müssen Sie beachten.

Sie ziehen aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aus? Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihren Energielieferanten über den Auszug, damit dieser uns das Ende der Netznutzung mitteilen kann.

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferendes den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Energielieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal  zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Energielieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Energieverbrauchs den Auszugsstand.

Im Fall eines Umzugs beachten Sie bitte die Hinweise in den Abschnitten Einzug und Auszug. Bei einem Umzug endet die Netznutzung und Energielieferung für die bisherige Wohnung (= Auszug). Für die neue Wohnung muss ein neuer Energieliefervertrag geschlossen werden und damit beginnt die Netznutzung für diese neue Wohnung (= Einzug). Auch der Wechsel der Wohnung in dem gleichen Gebäude ist ein Umzug (Aus- und Einzug).

Lieferantenwechsel

Das müssen Sie beachten.

Sie möchten Ihren Energielieferanten wechseln? Bitte beachten Sie dabei mögliche Fristen für die Vertragslaufzeit und die Kündigung. Wählen Sie anschließend selbständig Ihren neuen Wunschlieferanten und beauftragen Sie ihn mit der Belieferung zu dem gewünschten Termin. Für die Beauftragung müssen Sie

  • die Adresse der Entnahmestelle,
  • die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
  • den Beginn der Belieferung

Ihrem Energielieferanten mitteilen.

Der von Ihnen gewählte Energielieferanten wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung und mit Ihrem bisherigen Lieferanten die Kündigung klären. Alternativ können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Energielieferanten auch selbst kündigen. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr neuer Lieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.

Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren neuen Energielieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem neuen Lieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.

 

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels den Zählerstand ab und teilen Sie uns, Ihrem alten und Ihrem neuen Energielieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal  zur Verfügung.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem alten und neuen Energielieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Energieverbrauchs den Zählerstand zum Lieferende des alten Lieferanten.

 

Zählerstand mitteilen

Sie möchten uns Ihren Zählerstand mitteilen? Dann klicken Sie auf folgenden Link:

Zählerstand online

Wissenswertes

Grund- und Ersatzversorgung

Der Grundversorger wird alle drei Jahre zum 1. Juli vom Netzbetreiber festgestellt (nächster Termin: 1.7.27). Es handelt sich dabei stets um das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorgung beim Einzug

Wählen Sie bei einem Einzug oder bei einem Lieferantenwechsel keinen neuen Energielieferanten werden Sie automatisch dem regionalen Grundversorger für die Grund- und Ersatzversorgung zugeordnet. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist das aktuell die EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

Netznutzung

Als Netznutzer bezeichnet man alle Personen oder Unternehmen, die Energie in ein Netz einspeisen oder Energie daraus beziehen. Netznutzungsverträge regeln die Netznutzung zwischen dem Netzbetreiber - in Stuttgart ist das die Stuttgart Netze – und diesen Personen oder Unternehmen.

Netzentgelte

Die meisten Netznutzungsverträge schließen Netzbetreiber mit Energielieferanten ab. Die Lieferanten geben die Kosten für die Nutzung des Netzes (Netzentgelte) dann an ihre Kunden weiter. Allerdings haben auch Letztverbraucher – also private oder gewerbliche Endkunden – die Möglichkeit, die Netznutzung direkt mit dem Netzbetreiber zu regeln.