Netzsicherheitsmanagement

Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet voran. Bei Einspeisung aus erneuerbaren Energien wird das Stromnetz jedoch ständigen Schwankungen ausgesetzt – mal wird mehr Strom produziert, mal weniger. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und es stabil zu halten, werden Erzeugungsanlagen in das Netzsicherheitsmanagement des Netzbetreibers aufgenommen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Themen im Überblick

Definition nach §9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Das Netzsicherheitsmanagement umfasst alle Regelungen von Kraftwerken durch den Netzbetreiber, bei Netzengpässen. Dazu gehört auch die Steuerung von dezentralen Erzeugungsanlagen, die man Einspeisemanagement nennt. Die Einbindung der Erzeugungsanlagen in das Netzsicherheitsmanagement ist im EEG verankert.

Als Einspeisemanagement bezeichnet man eine vorübergehende Einschränkung der Einspeiseleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in das Stromnetz. Die Einspeiseleistung einzelner Anlagen wird vom Netzbetreiber bei Bedarf vorübergehend reduziert oder unterbrochen.


Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025 werden in folgende Kategorien unterteilt:

•    Bis einschließlich 2 kWp Modul und max. 0,8 kW Wechselrichterleistung (Balkonkraftwerke): keine Maßnahme erforderlich
•    Leistung weniger als 25 kW: Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60% der installierten Leistung
•    Leistung ab 25 kW: Einbau Funkrundsteuerempfänger und sofern die Anlage Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag nach EEG §19 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 in Anspruch nimmt,  Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60% der installierten Leistung
•    Leistung ab 100 kW: Einbau Funkrundsteuerempfänger und Lastgangmessung
•    Leistung ab 950 kW: Einbau Fernwirktechnik

Die Leistungsangaben beziehen sich auf die Generatorleistung, im Falle von PV-Anlagen ist dies die summierte Modulleistung (kWp).

Nach § 9 EEG müssen sich alle Anlagen mit einer Leistung von über 25 kW am Netzsicherheitsmanagement beteiligen. 
Anlagen, die sich am Netzsicherheitsmanagement beteiligen müssen, sind mit einer technischen Einrichtung zur Fernsteuerung der Einspeiseleistung auszustatten. Die Kosten hierfür trägt der Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber der Ausstattungspflicht nicht nach, werden gemäß §52 EEG Strafzahlungen von 10€/kW und Monat fällig, welche nach Erfüllung auf 2€/kW und Monat reduziert werden.

Für die Steuerung von Anlagen bis zu 950 kW installierter Leistung wird im Netz der Stuttgart Netze ein Funkrundsteuerempfänger benötigt. Diese Geräte ermöglichen es, die Einspeiseleistung der Erzeugungsanlagen zu regeln. Die Stuttgart Netze hat auf Grundlage von § 10 Abs. 2 EEG technische Mindestanforderungen zur einheitlichen Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements festgelegt. Diese Regelungen stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Sobald intelligente Messsysteme mit Steuerungseinrichtungen verbaut werden (EEG §9 abs. 1) erfolgt die Erfüllung über diese Steuerungseinrichtungen. Die Möglichkeit einer entsprechenden Nachrüstung muss gewährleistet sein. 

Steuerungstests nach EnWG §12

Gemäß § 12 EnWG sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die Steuerungen der Anlagen (FRE, FWT oder Steuerbox) einmal jährlich zu prüfen. Der Test wird so kurz wie möglich gehalten, kann jedoch in Einzelfällen bis zu einer Stunde dauern. Für diesen Zeitraum sieht der Gesetzgeber keine Entschädigung vor.

Ablauf in den kommenden Jahren:

  • 2025: Wir werden alle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW ansteuern. Der Test erfolgt bis Ende des Jahres.
  • Ab 2026: Die Tests werden auf alle steuerbaren Erzeugungsanlagen ausgeweitet.
Ansprechpartner Stuttgart Netze

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung/Verträge von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart

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Wichtige Links

Die relevanten Dokumente zur Fernwirktechnik finden Sie auf der Homepage unserer Partnerfirma Netze BW, die dies für uns als Dienstleistung betreuen.

 

Die Montageanleitung für den Funkrundsteuerempfänger und Protokollumsetzer finden Sie unter folgenden Links: