Planer und Bauherren

Auf dieser Seite bieten wir Planern, Architekten und Bauherren nützliche Informationen zu allen Berührungspunkten mit unserem Stromnetz.

Themen im Überblick

Leitungsauskunft

Die Stuttgart Netze hat, als Netzbetreiber im Stadtgebiet Stuttgart, alle ihre Stromkabel in einem digitalen Geoinformationssystem (GIS) eingezeichnet und kann genaue Auskunft über die Lage der Stromkabel geben. Aufgrund der sogenannten "Erkundingungs- und Sicherungspflicht" sind Sie vor jeder Baumaßnahme verpflichtet, bei uns eine Leitungsauskunft zu erfragen. 

Für Auskünfte über Stromleitungen der Stuttgart Netze im Bereich Ihrer Baumaßnahme bieten wir eine Online-Leitungsauskunft im Self-Service an. Hier können Sie nach der Registrierung jederzeit eine Leitungsauskunft eigenständig einholen. 
Alternativ erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder zu den genannten Servicezeiten unter den weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Online-Leitungsauskunft       Kontaktformular

Auskünfte zu Gas, Wasser, Nah- und Fernwärme erhalten Sie bei der Netze BW. Für alle anderen Gewerke bitten wir Sie, sich an die jeweiligen Betreiber zu wenden (z.B. Telekom, Unitymedia).

Ihr Ansprechpartner

Stuttgart Netze Leitungsauskunft
Strom
Stuttgart Netze GmbH
Talstraße 117
70188 Stuttgart
Telefon:

Servicezeiten
Mo-Fr 09-12.00 Uhr und 13-15.00 Uhr

Eine Leitungsauskunft können Sie auch über das Kontaktformular der Stuttgart Netze Homepage beantragen.

Zum Kontaktformular

Netze BW Leitungsauskunft
Gas, Wasser, Nah- und Fernwärme

Schutz von Kabeln, Rohren und Freileitungen

Wenn Sie in der Landeshauptstadt eine Baustelle haben, ist die nächste Stromleitung der Stuttgart Netze nicht weit. Schließlich liegen mehr als 5.600 Kilometer Hoch-, Mittel- und Niederspannungskabel unter der Erde. Bei Arbeiten im Untergrund ist deshalb äußerste Vorsicht geboten: ein unwissentlich durchtrenntes Stromkabel kann schnell zum Versorgungsausfall ganzer Stadtteile führen.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Vermeidung von Unfällen und von Schäden und Leitungen der Stuttgart Netze im Flyer „Informationen für Bauunternehmer" zusammengefasst, den Sie im Download-Bereich herunterladen können.

Bauabzugssteuer

Die Bauabzugsteuer ist eine neue Form der Besteuerung, welche die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen sind verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Das Unternehmen, welches die Bauleistungen ausführt, erhält zwangsläufig vorerst 15 Prozent weniger Entgelt für seine Bauleistung. Kann der Auftragnehmer jedoch eine Freistellungsbescheinigung vorlegen, ist der Auftraggeber der Bauleistungen nicht mehr zum Abzug der Steuer verpflichtet.

Die Stuttgart Netze stellt hier diese Freistellungsbescheinigung zum Download zur Verfügung, weshalb unternehmerische Auftraggeber (Leistungsempfänger) keine Bauabzugsteuer vorzunehmen haben.

Diese Regelung gilt für die Gewerke Strom, Gas und Wasser.