Leitungsauskunft
Die Stuttgart Netze hat, als Netzbetreiber im Stadtgebiet Stuttgart, alle ihre Stromkabel in einem digitalen Geoinformationssystem (GIS) eingezeichnet und kann genaue Auskunft über die Lage der Stromkabel geben. Aufgrund der sogenannten "Erkundigungs- und Sicherungspflicht" sind Sie vor jeder Baumaßnahme verpflichtet, bei uns eine Leitungsauskunft zu erfragen.
Für Auskünfte über Stromleitungen der Stuttgart Netze im Bereich Ihrer Baumaßnahme bieten wir eine Online-Leitungsauskunft im Self-Service an. Hier können Sie nach der Registrierung jederzeit eine Leitungsauskunft eigenständig einholen.
Bei Störungen und Problemen bei unserer Online-Leitungsauskunft, können Sie alternativ das Anfrageformular Leitungsauskunft ausfüllen und an [email protected] senden.
Auskünfte zu Gas, Wasser, Nah- und Fernwärme erhalten Sie bei der Netze BW. Für alle anderen Gewerke bitten wir Sie, sich an die jeweiligen Betreiber zu wenden. Eine Übersicht der Leitungsträger in Stuttgart finden sie auf der Homepage der Stadt Stuttgart unter Angabe des Stichworts „Leitungsträgeradressen“.
Ihr Ansprechpartner
70327 Stuttgart
Schutz von Kabeln, Rohren und Freileitungen
Wenn Sie in der Landeshauptstadt eine Baustelle haben, ist die nächste Stromleitung der Stuttgart Netze nicht weit. Schließlich liegen mehr als 5.600 Kilometer Hoch-, Mittel- und Niederspannungskabel unter der Erde. Bei Arbeiten im Untergrund ist deshalb äußerste Vorsicht geboten: ein unwissentlich durchtrenntes Stromkabel kann schnell zum Versorgungsausfall ganzer Stadtteile führen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Vermeidung von Unfällen und von Schäden und Leitungen der Stuttgart Netze im Infoflyer „Schutz von Kabeln, Rohr- und elektrischen Freileitungen" zusammengefasst, den Sie im Download-Bereich herunterladen können.
Bauabzugssteuer
Die Bauabzugsteuer ist eine neue Form der Besteuerung, welche die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen sind verpflichtet, 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Das Unternehmen, welches die Bauleistungen ausführt, erhält zwangsläufig vorerst 15 Prozent weniger Entgelt für seine Bauleistung. Kann der Auftragnehmer jedoch eine Freistellungsbescheinigung vorlegen, ist der Auftraggeber der Bauleistungen nicht mehr zum Abzug der Steuer verpflichtet.
Die Stuttgart Netze stellt hier diese Freistellungsbescheinigung zum Download zur Verfügung, weshalb unternehmerische Auftraggeber (Leistungsempfänger) keine Bauabzugsteuer vorzunehmen haben.
Diese Regelung gilt für die Gewerke Strom, Gas und Wasser.