Informationen zu EEG und KWKG

Hier finden Sie Hinweise und Anschreiben, die Sie über Verordnungen, Gesetzesänderungen, Clearingstellen etc. hinsichtlich Erzeugungsanlagen informieren.

Themen im Überblick

Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister

Netzbetreiber dürfen künftig die Vergütung für eine Stromerzeugungsanlage - beispielsweise durch Photovoltaik - nur auszahlen, wenn diese bis Ende September 2021 im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet ist. Bei Nichtregistrierung drohen dem Anlagenbetreiber zudem Bußgelder/Strafzahlungen.
 

Gut 8.000 (Stand 2024) so genannte EEG-Anlagen, der Großteil davon Photovoltaik, erzeugen in Stuttgart „grünen Strom“. Sie alle sind an das Stromnetz der Stuttgart Netze angeschlossen. In seiner Rolle als Stromnetzbetreiber zahlt das Unternehmen den Besitzern regelmäßige Einspeisevergütungen aus. Diese können je nach Inbetriebnahmejahr und Größe der Anlage schnell einige hundert oder tausend Euro im Jahr ausmachen.

Für die Auszahlung der Vergütung ist eine Registrierung im „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de zwingend erforderlich. 

Fragen zum MaStR beantwortet Ihnen die BNetzA unter den rechts angegebenen Kontaktdaten und über die Webseite gerne. Sollten Differenzen zwischen Ihren Daten zur Erzeugungsanlage und den bei uns gespeicherten Daten vorhanden sein, so wenden Sie sich bitte an folgende Emailadresse, um dies vorab zu klären: [email protected].

Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: 0 228 14-3333
Fax: 0 228 14-3334

Auslaufen der EEG-Vergütung

Mit der Entscheidung erneuerbare Energien zu erzeugen, haben sich viele Anlagenbesitzer früh dafür entschieden, ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Ökologie zu setzen. Die ersten Anlagen hierzu gingen im Jahr 2000 und früher ans Netz. Die Anlagenbesitzer erhalten seit 2000 gemäß dem EEG eine regelmäßige Vergütung für den eingespeisten Strom. Der Gesetzgeber hat eine maximale Förderung von 20 Jahren auf Jahresende garantiert. Für die ersten Anlagen endeten diese 20 Jahre mit Ablauf des 31.12.2020. Der Gesetzgeber hat daher im Dezember 2020 eine Anschlussvergütung beschlossen.

Vergütungsdauer im Gesetz:

  • EEG 2000 § 9; EEG 2004 § 12; EEG 2009 § 21; EEG 2012 § 21; EEG 2014 § 22; EEG 2017 § 25; EEG 2021 § 25

Die Stuttgart Netze als Netzbetreiber kündigt die zugehörigen Einspeiseverträge, denn diese werden durch die gesetzlichen Regelungen obsolet. Der Weiterbetrieb einer Anlage ändert, auch ohne Vertrag, nichts an den allgemeinen Pflichten eines Anlagenbetreibers:

  • Entrichtung des Messpreises
  • Erhaltung eines technisch einwandfreien Zustandes
  • Einhaltung der Meldepflichten (Zählerstand, MaStR, …)

Gemäß EEG 2021 werden ausgeförderte EEG-Anlagen (ohne Wind) ≤ 100kW (bei PV kWp) bis 31.12.2027 mit einer Anschlussvergütung auf Höhe des Jahresmarktwertes abzüglich einer Vermarktungsgebühr vergütet.

EEG-Anlagenbesitzer >100kW müssen sich einen Direktvermarkter suchen, da der Strom ansonsten zukünftig nicht mehr vergütet wird. Sollten sich Anlagen schon vor dem Zeitpunkt des Auslaufens der Vergütung in Direktvermarktung nach EEG befinden, muss der Direktvermarkter die Anlage über die Standardmarktprozesse auf sonstige Direktvermarktung umstellen.

Wenn die Anschlussvergütung für Sie nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit, die Anlage mit den folgenden Maßnahmen ggf. zu verbessern. Genaue Auskunft/Beratung hierrüber können Sie bei den Energieberatern, Solarteuren, Elektrikern etc. Ihres Vertrauens anfordern.

  • Umstellung auf Eigenversorgung* ggf. mit Nachrüstung eines Speichers***
  • Umstellung auf Eigenversorgung* in Verbindung mit Direktvermarktung** für den überschüssigen Strom
  • Weiterbetrieb im aktuellen Zustand in Verbindung mit Direktvermarktung** 

* Die Umstellung auf Eigenversorgung bedeutet eine Änderung der elektrischen Anlage und muss durch eine eingetragene Elektrofachkraft durchgeführt werden. Der Wechsel der Einspeiseart wird der Stuttgart Netze mit dem gleichnamigen Dokument mitgeteilt. Ggf. werden weitere Formulare für den Zählerwechsel benötigt. Zudem kann eine EEG-Umlagepflicht entstehen.

** Direktvermarktung bezeichnet den direkten Verkauf der Strommengen an der Börse durch einen Direktvermarkter. Dieser Direktvermarkter nimmt dem Anlagenbesitzer je nach Vertrag den Strom gegen Bezahlung ab und verkauft diesen an der Börse. Für diese Art der Vermarktung ist auch bei Anlagen <100kW eine Lastgangzählung notwendig (Kosten ca. 440€/Jahr). Aktuelle Messpreise finden Sie unter diesem Link.  

*** Auch die Nachrüstung eines Speichers ist anmeldepflichtig und muss von einer eingetragenen Elektrofachkraft durchgeführt werden. Unsere Checkliste zu notwendigen Anmeldedaten eines Speichers finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung/Verträge von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart