Elektromobilität in Stuttgart nutzen

Elektromobilität ist in Stuttgart auf dem Vormarsch. Als urbaner Stromnetzbetreiber in der Hauptstadt des Automobils ist dies für uns ein bedeutendes Zukunftsthema.

Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen zum Laden an Ihrem bestehenden Hausanschluss, zur Anmeldung von Wallboxen und Ladestationen.
 

Themen im Überblick

Was muss ich beim Anmelden einer Wallbox oder Ladestation beachten?

Checklisten fürs Laden von Elektroautos

Mit unseren Checklisten können Sie prüfen, ob Sie alle wichtigen Punkte für Ihre Ladeeinrichtung beachtet haben.

Vor der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung:

  • Der Elektroinstallateur Ihres Vertrauens ist über die geplante Maßnahme informiert und hat Sie eingehend beraten.
  • Ihr Netzanschluss wurde von Ihrem Elektroinstallateur geprüft und verfügt über die entsprechende Kapazität, um den zukünftigen Mehrbedarf an Energie durch die Ladeeinrichtung zu bewältigen.

Bei der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung ist Folgendes zu beachten:

  • Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW sind anmeldepflichtig 
  • Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kW sind genehmigungspflichtig

Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis einschließlich 12 kW 

1. Ihre Ladeeinrichtung muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur bei der Stuttgart Netze nur angemeldet werden. 

2. Sofern dies die einzige Ladeeinrichtung an diesem Netzanschluss ist (zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus), dürfen Sie die Ladeeinrichtung bereits installieren. Sollten weitere Ladeeinrichtungen bereits vorhanden sein, beachten Sie die Vorgehensweise bei Ladeeinrichtungen über 12 kW. 

3. Wenn die Gesamtleistung aller installierten Ladeeinrichtungen 12 kW nicht übersteigt, dürfen Sie Ihre Ladeeinrichtung unabhängig von einer Rückmeldung unsererseits nutzen.

In jedem Fall muss Ihr Elektroinstallateur die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stuttgart Netze beachten.

Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung von mehr als 12 kW 

1. Ihre Ladeeinrichtung muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur bei der Stuttgart Netze angefragt werden. Diese darf erst nach der erfolgten Rückmeldung von uns installiert werden.

2. Nach der Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob die Installation der geplanten Ladeeinrichtung ohne Erhöhung der Hausanschlusskapazität oder Verstärkungen am vorgelagerten Stromnetz durchgeführt werden kann.

3. Sind keine Maßnahmen im Vorfeld notwendig, erhalten Sie von uns eine Reservierung für den Anschlusswert mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Elektroinstallateur die Ladeeinrichtung installieren und die Inbetriebsetzung an uns melden. Andernfalls erlischt die Anschlusszusage und muss erneut gestellt werden.

4. Sind Maßnahmen zur Verstärkung Ihres Hausanschlusses notwendig, erhalten Sie ein Angebot* von uns. Dem Angebot liegt eine Auftragserteilung bei, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme darf Ihr Installateur die Ladeeinrichtung installieren und muss deren Inbetriebsetzung an uns melden.

In jedem Fall muss Ihr Elektroinstallateur die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stuttgart Netze beachten.

*erstellt auf Basis unserer „Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen“

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Wallboxen und Ladestationen

Was ist Aufgabe der Stuttgart Netze in Bezug auf Elektromobilität?

Da unser Stromnetz das Laden von E-Fahrzeugen überhaupt erst möglich macht, ist der Hochlauf der Elektromobilität für uns ein sehr bedeutendes Thema. Bei all dem spielt jedoch die Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit für Privatkunden, Gewerbe und Industrie eine große Rolle.

Technisch gesehen stellt eine Wallbox oder Ladestation für uns – ähnlich wie der Einbau einer Speicherheizung, eines Aufzugs oder eines Durchlauferhitzers – eine Veränderung der so genannten „Kundenanlage“ dar, also der Elektroinstallation eines Gebäudes. Das heißt: Sie beeinflusst den gesamten Leistungsbedarf eines Hausanschlusses – und das unter Umständen erheblich. Deshalb müssen uns alle Wallboxen und Ladestationen gemeldet werden. Für Wallboxen und Ladesäulen ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die Stuttgart Netze führt keine Beratung zur Wahl der passenden Wallbox oder Ladestation durch und verkauft diese auch nicht. Wir unterstützen aber gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.

Bekomme ich bei der Stuttgart Netze eine Beratung, welche Wallbox oder Ladestation zu meinen Bedürfnissen passt?

Die Aufgabe der Stuttgart Netze ist der sichere Betrieb des öffentlichen Stromnetzes in Stuttgart. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur ein von Ihnen beauftragter Elektroinstallateur beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox oder Ladestation erwerben möchten. Nur Ihr Elektroinstallateur kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf ihn zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.

Wer kann mir bei speziellen Fragen (z.B. Nutzung von Gehwegen, Standort) weiterhelfen?

Die Stadt Stuttgart hat auf Ihrer Internetseite eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten zur Elektromobilität zusammengestellt. Sie finden die Seite unter diesem Link:

Zur Seite

Auch bei komplizierten Fragen auf dem Weg zur eigenen Lademöglichkeit oder Fördermöglichkeiten unterstützt die Stadt Stuttgart gerne beratend. Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an [email protected].

Ich möchte mir ein E-Auto zulegen. Wie kann ich dieses laden?

Während E-Bike und Elektroroller aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Akkus problemlos in drei bis acht Stunden an handelsüblichen Steckdosen aufgeladen werden können, ist es bei Elektroautos komplexer. Für diese sind meistens Wallboxen oder Ladesäulen besser geeignet. Diese gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Bei der Wahl der Ladeeinrichtung unterstützt Sie Ihr beauftragter Elektroinstallateur oder Elektroplaner als kompetenter Experte gerne.

Generell gilt: Langsameres Laden mit niedrigerer Leistung über eine Wallbox ist der typische Anwendungsfall für zu Hause. Da dies den Akku schont, ist diese Vorgehensweise zu empfehlen. Zudem benötigen Sie in den allermeisten Fällen dann auch keinen stärkeren Hausanschluss und sparen so Kosten.

Aufladen über eine herkömmliche „Schuko“-Steckdose ist je nach Fahrzeugtyp zwar möglich, aber nicht empfehlenswert. Das Laden eines Elektroautos ist nicht vergleichbar mit dem Betrieb der meisten anderen Elektrogeräte. Zum Vergleich: Ihr Smartphone lädt mit 0,002 % der Ladeleistung eines Elektroautos an der Haushaltssteckdose! Gängige Haushalts- oder Schuko-Steckdosen (230 V), wie Sie sie auch für Ihre Waschmaschine, Ihren Föhn oder zum Laden Ihres Handys benutzen, taugen für das regelmäßige Laden eines Elektroautos nur bedingt. In vielen Fällen sind weder die Steckdose selbst noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Energie abgeben zu müssen, wie für das Laden eines Elektroautos benötigt wird. Durch die hohe Dauerbelastung besteht die Gefahr von Überhitzung und Kabelbränden. Vorsicht ist insbesondere in älteren Häusern geboten.

Sehen Sie das Laden via Haushaltssteckdose idealerweise als „Notlösung“, wenn keine spezielle Wallbox verfügbar ist, z.B. auf Reisen.

Ich habe vor, in meinem Haus eine Wallbox oder Ladestation installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Wallboxen und Ladestationen gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Ihr Stromhausanschluss muss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung durch die Ladeeinrichtung zu bewältigen.

In Stuttgart ist der Hausanschluss eines Einfamilienhauses in der Regel mit 3x50 A (30 kW) Sicherungen abgesichert. Da die Stuttgart Netze auch weiterhin die hohe Versorgungssicherheit in Stuttgart gewährleisten will, ist ein stärkerer Stromhausanschluss für die Installation einer 22 kW starken Wallbox im Normalfall immer notwendig. Diese Leistungserhöhung kann in den meisten Fällen durch einen Sicherungstausch, in Einzelfällen durch Verstärkung des Kabels, erfolgen.

Die anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen und Ladestationen müssen über den Online-Service der Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Ich habe vor, in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses eine Wallbox oder Ladestation installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Anfang Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Dadurch kann jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Wallbox oder Ladestation in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Doch nicht nur für Eigentümer, auch für Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung oder dem aktuellen WEMoG.

Ladeinfrastruktur gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Ihr Stromhausanschluss muss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung zu bewältigen.

Die Absicherung von Mehrfamilienhäusern hängt vom individuellen Leistungsbedarf ab, den der Elektriker im Voraus bei uns anmeldet. Da die Stuttgart Netze auch weiterhin die hohe Versorgungssicherheit in Stuttgart gewährleisten will, ist ein stärkerer Stromhausanschluss für die Installation einer 22 kW starken Wallbox in der Regel immer notwendig. Diese Leistungserhöhung kann in den meisten Fällen durch einen Sicherungstausch, in Einzelfällen durch Verstärkung des Kabels, erfolgen. Bei hohen Ladeleistungen (beispielsweise mehrere Wallboxen in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses) lässt sich der Mehrbedarf über ein Direktkabel ab Umspannstation oder Kabelverteilerschrank lösen. Die Netzanschlusskosten sind in diesem Fall allerdings höher.

Generell sind die anfallenden Kosten von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (wir nennen das die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen müssen über den Online-Service der Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Für Gebäude mit mehreren Nutzern empfiehlt die Stuttgart Netze ein Lastmanagement zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird so die Überlastung der Elektroinstallation verhindert. Zudem wird eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses vermieden.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie hier umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Ich habe vor, auf dem Firmengelände (Parkplatz/Tiefgarage) eine oder mehrere Wallboxen/Ladestationen installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Wallboxen und Ladestationen gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Ihr Stromhausanschluss muss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung durch die Wallboxen bzw. Ladestation zu bewältigen.

Die Absicherung von gewerblich genutzten Gebäuden hängt vom individuellen Leistungsbedarf ab, den der Elektriker im Voraus bei uns anmeldet. Die Versorgungssituation unterscheidet sich jedoch meist erheblich von klassischen Wohnhäusern. So sind viele Gewerbekunden in Stuttgart mit eigener Kundenstation direkt ans Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hier ist deshalb eine Einzelfallbetrachtung nötig.

Die Kosten für eine Leistungserhöhung sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen; bei Mittelspannungsanlagen - in der „Antragstellung Mittelspannung“.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen und Ladestationen müssen über unseren Online-Service an die Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Für Gebäude mit mehreren Nutzern empfiehlt die Stuttgart Netze ein Lastmanagement zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird so die Überlastung der Elektroinstallation verhindert. Zudem wird eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses vermieden.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie hier umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Benötige ich für die Wallbox oder Ladestation einen separaten Stromzähler?

Ein separater Zähler ist nicht erforderlich, außer Sie wünschen eine separate Abrechnung oder möchten „intelligent“ laden und dabei das verminderte Netznutzungsentgelt für Elektromobilität nutzen.

Ich möchte gerne „intelligent“ laden und das verminderte Netznutzungsentgelt für Elektromobilität nutzen. Was muss ich beachten?

Die Stuttgart Netze bietet für Elektromobilität 24 Stunden täglich – von Montag bis Sonntag, ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox oder Ladestation über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Dabei wird die Ladeinfrastruktur freiwillig als netzdienstlich steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Bei besonders hoher Auslastung im Stromnetz darf die Stuttgart Netze die maximale Leistung der Wallbox oder Ladestation zeitweise begrenzen oder sie kurzzeitig abschalten. Dies erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und in der Regel ohne Komforteinbuße. Sie erhalten dafür dauerhaft reduzierte Netzentgelte, was Ihre Stromkosten senkt. Außerdem unterstützen Sie aktiv die Energie- und Mobilitätswende.

Für das intelligente Laden ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4100 zur Verfügung zu stellen. Ihr beauftragter Elektroinstallateur unterstützt Sie gerne dabei.

Ich oder mein Elektroinstallateur haben die Wallbox über den Online-Service der Stuttgart Netze gemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Ihre Wallbox oder Ladestation eine Leistung von 12 kW nicht übersteigt und keine weitere Ladeinfrastruktur im Bestand vorhanden ist, können Sie diese nach der Mitteilung an uns durch Ihren Elektroinstallateur einbauen lassen. Wenn bereits Wallboxen oder Ladestationen im Gebäude vorhanden sind, bitten wir Sie, die Vorgehensweise bei Ladeeinrichtungen mit Leistung über 12 kW zu beachten.

Bei leistungsstärkeren Wallboxen oder Ladestationen bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie und/oder Ihr Elektroinstallateur erhalten von uns eine Rückmeldung, ob die Installation der von Ihnen geplanten Ladeinfrastruktur ohne eine Verstärkung des Hausanschlusses möglich ist. Im Falle eines positiven Bescheids schicken wir Ihnen eine Reservierung für den Anschlusswert mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Elektroinstallateur die Wallbox oder Ladestation installieren und in Betrieb nehmen. 

Wichtig: Die Anmeldung von Wallboxen und Änderungen am Hausanschluss sind zwei verschiedene Prozesse! Ist für die Installation von Ladeinfrastruktur eine Verstärkung des Hausanschlusses (Sicherungstausch) oder gar ein weiterer Hausanschluss nötig, muss der Elektriker dies zuerst über den Online-Service „Hausanschluss online“ beantragen. 

Das Potenzial des Hausanschlusses kann allerdings schon bei einer kleinen Anzahl gleichzeitig ladender Elektrofahrzeuge erschöpft sein. Deshalb prüft der Elektriker, ob bzw. welche Leistung die bestehende Hausinstallation inklusive der Hausanschlusssicherung noch aufnehmen kann. Falls notwendig, stellt er eine Anfrage zur Leistungserhöhung. Andernfalls sind Schäden an der Hausinstallation nicht auszuschließen.

Ist eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig, erhalten Sie von uns ein Angebot. Die anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme darf Ihr Installateur Ihre Wallbox oder Ladestation installieren und muss deren Inbetriebsetzung an uns melden.

Wenn ich bei mir keine Wallbox oder Ladestation installieren lassen will oder kann, welche Alternativen habe ich?

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt im Bundesvergleich unter den Großstädten aktuell bereits über eines der dichtesten Netze an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Anfang 2021 stehen bereits über 200 Ladestationen mit rund 400 Ladepunkten für Elektroautos zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität, indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zu Verfügung. Die über alle Stadtbezirke verteilten Standorte wurden gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Bezirksbeiräten ausgewählt. Als Netzbetreiber haben wir den Prozess begleitet und unterstützt. Nach einem Ausschreibungs- und Vergabeprozess im Jahr 2020 werden aktuell noch circa 350 neue Standorte mit jeweils zwei Ladepunkten errichtet. Somit stehen zukünftig insgesamt über 500 öffentlich zugängliche Ladestandorte mit über 1000 Ladepunkten zur Verfügung.

Die öffentliche Ladeinfrastruktur können alle Bürger nutzen. Auf der Homepage der Stadt Stuttgart können Sie sich die nächstgelegene Ladestation anzeigen lassen und sich über die zukünftig geplanten Ladestandorte informieren.

Ladeeinrichtung anmelden

Elektroinstallateur finden

Hier finden Sie eine Übersicht aller bei der Stuttgart Netze zugelassenen Elektroinstallateure mit Firmensitz in Stuttgart.

Wissenswertes zum Laden und zur Elektromobilität

Ladearten

Während E-Bikes und Elektroroller aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Akkus problemlos in drei bis acht Stunden an handelsüblichen Steckdosen aufgeladen werden können, wird es bei Elektroautos komplexer. Die Anforderungen variieren von Fahrzeug zu Fahrzeug. Hier unterstützt Sie Ihr beauftragter Elektroinstallateur als kompetenter Experte gerne. Er kann bestens beurteilen, ob eine Aufladung an der Steckdose auch im Langzeitbetrieb unbedenklich ist – schließlich sind die Endstromkreise möglicherweise nicht für einen derartigen Dauerstrom geeignet. Durch die hohe Dauerbelastung besteht die Gefahr von Überhitzung und Kabelbränden.

Generell gilt: Langsameres Laden mit niedrigerer Leistung über eine Wallbox ist der typische Anwendungsfall für zu Hause. Da dies den Akku schont, ist es auch zu empfehlen. Falls Sie dadurch eine notwendige Erhöhung Ihrer Hausanschlusskapazität vermeiden können, sparen Sie außerdem Kosten.

  Normalladen (AC) Schnellladen (AC) Schnellladen (DC)
Ladeleistung < 22 kW > 22 kW > 22 kW
Ladeschnittstelle Typ 2 Typ 2 CCS
Ladedauer für 20 kWh (100 km) 6 h (3,7 kW) bzw.                 2 h (11 kW) 1 h (22 kW) 9 min (150 kW)

Akku und Reichweite

Als Bürger haben Sie schon heute eine große Auswahl an elektronisch betriebenen Zwei- und Vierrädern. Entscheidend für die Reichweite eines E-Bikes, -Rollers oder -Autos ist der Akku: Ein gängiger E-Bike-Akku leistet beispielsweise 500 Wattstunden (Wh), also eine halbe Kilowattstunde. Damit kommen die meisten E-Bikes bei maximaler Motor-Unterstützung circa 70 km weit. Ein Elektroroller bringt es mit 1,5 kWh auf 65 Kilometer.

Größer und reichweitenstärker sind Akkus von Elektroautos: Wagen der Klein- oder Mittelklasse wie zum Beispiel der aktuelle e-Golf, den auch die Stuttgart Netze für Fahrten im Stadtgebiet nutzt, verfügen über einen Akku mit 36 kWh Kapazität. Um den fast leeren Akku vollständig aufzuladen, benötigt beispielsweise eine Wallbox mit 11 kW Leistung etwas weniger als vier Stunden. Seine Reichweite beträgt etwa 200 Kilometer. Im Tesla Model S hingegen ist eine Batterie mit einer Kapazität von 60 bis 100 kWh verbaut. Das entspricht Reichweiten von circa 250 bis 500 km.

  E-Bike E-Roller VW E-Golf Tesla PlugIn Hybrid
Akkukapazität 0,5 kWh 1,5 kWh 26 kWh 60 - 100 kWh 13 kWh
Reichweite 70 km 65 km 200 km 250 - 500 km 50 km

 

Unser Engagement

Durch die schrittweise Umrüstung ihres Fuhrparks auf elektrisch betriebene Fahrzeuge geht die Stuttgart Netze zukunftsorientiert voran. Zudem begleiten wir im Rahmen von Forschungsprojekten unter anderem Modellprojekte und Forschungsfragen zum Thema Elektromobilität. So machen wir unser Stromnetz fit für die zukünftigen Herausforderungen.

Elektrisch unterwegs

Seit Sommer 2016 gehören Elektroautos bei der Stuttgart Netze zum Alltag. Über 60 elektrisch betriebene Fahrzeuge des Netzbetreibers - der Großteil VW eGolfs - sind inzwischen auf den Straßen der Landeshauptstadt unterwegs.

Die mit dem charakteristischen blau-gelben Kreuz gebrandeten Fahrzeuge werden vor allem bei der Koordination und Überwachung von Baustellen eingesetzt. Durch die Benutzung der e-Golfs sammelt die Stuttgart Netze wertvolle Erfahrungen im Bereich der Elektromobilität – zum Beispiel, was die Alltagstauglichkeit oder die Auswirkungen des Ladens einer ganzen Flotte aufs Stromnetz angeht.

Weil der Ladestrom vollständig aus regenerativer Erzeugung stammt, profitiert auch das Klima unmittelbar: Bei einer geschätzten Fahrleistung von rund 10.000 Kilometern spart jedes Elektroauto jährlich etwa eine Tonne des klimaschädlichen Gases CO2 ein.

„Um an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die zuverlässige Stromversorgung zu sorgen, sind unsere Mitarbeiter täglich in Stuttgart unterwegs. Als Stromnetzbetreiber passt der Einsatz der 100 % elektrischen und emissionsfreien e-Golfs perfekt zu uns“, sagt Harald Hauser, technischer Geschäftsführer der Stuttgart Netze.