Elektromobilität in Stuttgart nutzen

Elektromobilität ist in Stuttgart auf dem Vormarsch – als urbaner Stromnetzbetreiber in der Hauptstadt des Automobils ist sie für uns ein bedeutendes Zukunftsthema, das wir aktiv angehen.

Wir bieten Ihnen hier wertvolle Informationen zum Laden an Ihrem bestehenden Hausanschluss, zur Anmeldung von Wallboxen und Ladestationen und zu unserem Engagement in diesem Bereich.

Themen im Überblick

Was muss ich beim Anmelden einer Wallbox oder Ladestation beachten?

Checklisten fürs Laden von Elektroautos

Mit unseren Checklisten können Sie prüfen, ob Sie alle wichtigen Punkte für Ihre Ladeeinrichtung beachtet haben.

Checkliste Ladeeinrichtung

Der Elektroinstallateur Ihres Vertrauens ist über die geplante Maßnahme informiert und hat Sie eingehend beraten.

Die Ladeleistung Ihrer Wallbox und die Batteriekapazität Ihres Fahrzeugs sind kompatibel.

Ihre Hausinstallation wurde von Ihrem Elektroinstallateur geprüft und ist für häufiges Laden mit höherer Leistung über längere Zeiträume geeignet bzw. gerüstet.

Ihr Netzanschluss wurde von Ihrem Elektroinstallateur geprüft und verfügt über die entsprechende Kapazität, um den zukünftigen Mehrbedarf an Energie durch die Ladeeinrichtung zu bewältigen.

In Ihrer Garage bzw. an Ihrem Carport ist der notwendige Starkstromanschluss fachgerecht installiert worden.

Sie oder Ihr beauftragter Elektroinstallateur haben der Stuttgart Netze Ihre Ladeeinrichtung mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW mit dem Online-Service gemeldet und installiert.

Ihre Ladeeinrichtung verfügt über eine Leistung von mehr als 12 kW und liegt nach der Meldung über den Online-Service der Stuttgart Netze zur Genehmigung vor.

Hier bitten wir Sie um ca. zwei Wochen Geduld. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie und/oder Ihr Elektroinstallateur von uns eine Rückmeldung, ob die Installation der von Ihnen geplanten Ladeeinrichtung ohne Erhöhung der Hausanschlusskapazität oder Verstärkungen am vorgelagerten Stromnetz durchgeführt werden kann. 

Sind keine Maßnahmen im Vorfeld notwendig erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Elektroinstallateur die Ladeeinrichtung installieren und die Inbetriebsetzung an uns melden, andernfalls erlischt die Anschlusszusage und muss erneut gestellt werden.

Sind Maßnahmen zur Verstärkung Ihres Hausanschlusses notwendig, erhalten Sie von uns ein Angebot auf Basis unserer „Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen“. Dem Angebot liegt eine Auftragserteilung bei, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme darf Ihr Installateur die Ladeeinrichtung installieren und deren Inbetriebsetzung an uns melden.

Sind bereits Ladeeinrichtungen im Gebäude vorhanden, müssen diese ebenfalls gemeldet werden.

In jedem Fall muss Ihr Elektroinstallateur die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stuttgart Netze beachten.

Ladeeinrichtung anmelden

Elektroinstallateur finden

Hier finden Sie eine Übersicht aller bei der Stuttgart Netze zugelassenen Elektroinstallateure mit Firmensitz in Stuttgart.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Wallboxen und Ladestationen

Was ist Aufgabe der Stuttgart Netze in Bezug auf Elektromobilität?

Als urbaner Stromnetzbetreiber in der Hauptstadt des Automobils ist Elektromobilität für uns ein bedeutendes Zukunftsthema, das wir aktiv angehen. Schließlich macht unser Stromnetz das Laden von E-Fahrzeugen überhaupt erst möglich. Bei all dem spielt jedoch die Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit für Privatkunden, Gewerbe und Industrie eine große Rolle.

Technisch gesehen stellt eine Wallbox oder Ladestation für uns – ähnlich wie der Einbau einer Speicherheizung, eines Aufzugs oder eines Durchlauferhitzers – eine Veränderung der so genannten „Kundenanlage“ dar, also der Elektroinstallation eines Gebäudes. Das heißt: Sie beeinflusst den gesamten Leistungsbedarf eines Hausanschlusses – und das unter Umständen erheblich. Deshalb müssen uns alle Wallboxen und Ladestationen gemeldet werden. Für Wallboxen und Ladesäulen ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die Stuttgart Netze führt keine Beratung zur Wahl der passenden Wallbox oder Ladestation durch und verkauft diese auch nicht. Wir unterstützen aber gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.

Bekomme ich bei der Stuttgart Netze eine Beratung, welche Wallbox oder Ladestation zu meinen Bedürfnissen passt?

Aufgabe der Stuttgart Netze ist der sichere Betrieb des öffentlichen Stromnetzes in Stuttgart. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur ein von Ihnen beauftragter Elektroinstallateur beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox oder Ladestation erwerben möchten. Nur Ihr Elektroinstallateur kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf ihn zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.

Wer kann mir bei speziellen Fragen (z.B. Nutzung von Gehwegen, Standort) weiterhelfen?

Die Stadt Stuttgart hat auf Ihrer Internetseite eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten zur Elektromobilität zusammengestellt. Sie finden die Seite unter diesem Link:

Zur Seite

Auch bei komplizierten Fragen auf dem Weg zur eigenen Lademöglichkeit oder Fördermöglichkeiten unterstützt die Stadt Stuttgart gerne beratend. Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an [email protected].

Ich möchte mir ein E-Auto zulegen. Wie kann ich dieses laden?

Während Pedelecs und Elektroroller aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Akkus problemlos in drei bis acht Stunden an handelsüblichen Steckdosen aufgeladen werden können, ist es bei Elektroautos komplexer. Für diese sind meistens „Wallboxen“ (Dt.: „Wandboxen“) oder Ladesäulen besser geeignet. Diese gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Es ist sinnvoll, die Leistung der Ladeinfrastruktur an die des Fahrzeugs sowie an Ihr persönliches Nutzungsverhalten anzupassen. Hier unterstützt Sie Ihr beauftragter Elektroinstallateur oder Elektroplaner als kompetenter Experte gerne.
Generell gilt: Langsameres Laden mit niedrigerer Leistung über eine Wallbox ist der typische Anwendungsfall für zu Hause und es ist zu empfehlen, da es den Akku schont. Zudem benötigen Sie in den allermeisten Fällen dann auch keinen stärkeren Hausanschluss und sparen so Kosten. Aufladen über eine herkömmliche „Schuko“-Steckdose ist je nach Fahrzeugtyp zwar ebenfalls möglich jedoch nicht empfehlenswert. Das Laden eines Elektroautos ist nicht vergleichbar mit dem Betrieb der meisten anderen Elektrogeräte. Gängige Haushalts- oder Schuko-Steckdosen (230 V), wie Sie sie auch für Ihre Waschmaschine, Ihren Föhn oder zum Laden Ihres Handys benutzen, taugen fürs regelmäßige Laden eines Elektroautos nur bedingt. In vielen Fällen sind weder die Steckdose selbst noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Energie abgeben zu müssen, wie sie für das Laden eines Elektroautos benötigt wird. Durch die hohe Dauerbelastung besteht die Gefahr von Überhitzung und Kabelbränden. Vorsicht ist insbesondere in älteren Häusern geboten.

Zum Vergleich: Ihr Smartphone lädt mit 0,002 % der Ladeleistung eines Elektroautos an der Haushaltssteckdose!

Sehen Sie das Laden via Haushaltssteckdose idealerweise als „Notlösung“, wenn keine spezielle Wallbox verfügbar ist, z.B. auf Reisen.

Ich habe vor, in meinem Haus eine Wallbox oder Ladestation installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Wallboxen und Ladestationen gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Wir empfehlen, die Leistung der Ladeinfrastruktur an die Ihres Elektroautos sowie an Ihr persönliches Nutzungsverhalten anzupassen. Zudem muss Ihr Stromhausanschluss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung durch die Wallbox bzw. Ladestation zu bewältigen.

In Stuttgart ist der Hausanschluss eines Einfamilienhauses in der Regel mit 3x50 A (30 kW) Sicherungen abgesichert. Da die Stuttgart Netze auch weiterhin die hohe Versorgungssicherheit in Stuttgart gewährleisten will, ist die Installation einer 22 kW starken Wallbox im Normalfall immer mit einem stärkeren Stromhausanschluss verbunden. Diese Leistungserhöhung ist in den meisten Fällen durch einen Sicherungstausch, in Einzelfällen durch Verstärkung des Kabels, erledigt.

Die anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen und Ladestationen müssen über einen Online-Service an die Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Ich habe vor, in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses eine Wallbox oder Ladestation installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Anfang Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Dadurch kann jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Wallbox oder Ladestation in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Doch nicht nur für Eigentümer, auch für Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung oder dem aktuellen WEMoG.

Ladeinfrastruktur gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Wir empfehlen, die Leistung ihrer Wallbox oder Ladestation an die Ihres Elektroautos sowie an Ihr persönliches Nutzungsverhalten anzupassen. Zudem muss Ihr Stromhausanschluss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung zu bewältigen.

Die Absicherung von Mehrfamilienhäusern hängt vom individuellen Leistungsbedarf ab, den der Elektriker im Voraus bei uns anmeldet. Da die Stuttgart Netze auch weiterhin die hohe Versorgungssicherheit in Stuttgart gewährleisten will, ist die Installation einer 22 kW starken Wallbox in der Regel immer mit einem stärkeren Stromhausanschluss verbunden. Diese Leistungserhöhung ist in den meisten Fällen durch einen Sicherungstausch, in Einzelfällen durch Verstärkung des Kabels, erledigt. Bei hohen Ladeleistungen (beispielsweise mehrere Wallboxen in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses) lässt sich der Mehrbedarf über ein Direktkabel ab Umspannstation oder Kabelverteilerschrank lösen. Die Netzanschlusskosten sind in diesem Fall allerdings höher.

Generell sind die anfallenden Kosten von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (wir nennen das die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen müssen über einen Online-Service an die Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Für Gebäude mit mehreren Nutzern empfiehlt die Stuttgart Netze ein Lastmanagement zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird so die Überlastung der Elektroinstallation verhindert. Zudem wird eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses vermieden.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie hier umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Ich habe vor, auf dem Firmengelände (Parkplatz/Tiefgarage) eine oder mehrere Wallboxen/Ladestationen installieren zu lassen. Was muss ich beachten?

Wallboxen und Ladestationen gibt es in unterschiedlichen Leistungsklassen. Wir empfehlen, die Leistung ihrer Ladeinfrastruktur an die Ihrer Elektroautos sowie an Ihr persönliches Nutzungsverhalten anzupassen. Zudem muss Ihr Stromhausanschluss entsprechend dimensioniert sein, um die Zusatzbelastung durch die Wallboxen bzw. Ladestation zu bewältigen.

Die Absicherung von gewerblich genutzten Gebäuden hängt vom individuellen Leistungsbedarf ab, den der Elektriker im Voraus bei uns anmeldet. Die Versorgungssituation unterscheidet sich jedoch meist erheblich von klassischen Wohnhäusern. So sind viele Gewerbekunden in Stuttgart mit eigener Kundenstation direkt ans Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hier ist deshalb eine Einzelfallbetrachtung nötig.

Die Kosten für eine Leistungserhöhung sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Für die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es gesetzliche Vorschriften. Wallboxen und Ladestationen müssen über einen Online-Service an die Stuttgart Netze gemeldet werden. Ab 12 kW Anschlussleistung gilt darüber hinaus eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.

Für Gebäude mit mehreren Nutzern empfiehlt die Stuttgart Netze ein Lastmanagement zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird so die Überlastung der Elektroinstallation verhindert. Zudem wird eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses vermieden.

Zur Klärung des genauen Leistungsbedarfs nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Elektroinstallateur oder -planer auf. Er kann Sie hier umfassend beraten, kennt Ihre vorhandene Hausinstallation und kann dann die konkrete Anschlussanfrage bei uns stellen.

Ich möchte mir eine Wallbox zulegen, die auch in das öffentliche Stromnetz einspeist. Was muss ich beachten?

Wenn Sie vorhaben, über Ihre Wallbox oder Ladestation in das Netz der öffentlichen Versorgung einzuspeisen, müssen Sie hierfür bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Es handelt sich dabei um die VDE-AR-N 4105 „Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ihr beauftragter Elektroinstallateur unterstützt Sie dabei.

Benötige ich für die Wallbox oder Ladestation einen separaten Stromzähler?

Ein separater Zähler ist nicht erforderlich, außer Sie wünschen eine separate Abrechnung oder möchten „intelligent“ laden und dabei das verminderte Netznutzungsentgelt für Elektromobilität nutzen.

Ich möchte gerne „intelligent“ laden und das verminderte Netznutzungsentgelt für Elektromobilität nutzen. Was muss ich beachten?

Die Stuttgart Netze bietet für Elektromobilität 24 Stunden täglich – von Montag bis Sonntag, ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox oder Ladestation über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Dabei wird die Ladeinfrastruktur freiwillig als netzdienstlich steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Bei besonders hoher Auslastung im Stromnetz darf die Stuttgart Netze die maximale Leistung der Wallbox oder Ladestation zeitweise begrenzen oder sie kurzzeitig abschalten. Dies erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und in der Regel ohne Komforteinbuße. Sie erhalten dafür dauerhaft reduzierte Netzentgelte, was Ihre Stromkosten senkt. Außerdem unterstützen Sie aktiv die Energie- und Mobilitätswende.

Für das intelligente Laden ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4100 zur Verfügung zu stellen. Ihr beauftragter Elektroinstallateur unterstützt Sie gerne dabei.

Ich oder mein Elektroinstallateur haben die Wallbox über den Online-Service der Stuttgart Netze gemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Ihre Wallbox oder Ladestation eine Leistung von 12 kW nicht übersteigt und keine weitere Ladeinfrastruktur im Bestand vorhanden ist, können Sie diese nach der Mitteilung an uns durch Ihren Elektroinstallateur einbauen lassen. Wenn bereits Wallboxen oder Ladestationen im Gebäude vorhanden sind, bitten wir Sie, auch diese an uns zu melden.

Bei leistungsstärkeren Wallboxen oder Ladestationen bitten wir Sie um zwei Wochen Geduld. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie und/oder Ihr Elektroinstallateur von uns eine Rückmeldung, ob die Installation der von Ihnen geplanten Ladeinfrastruktur ohne einen stärkeren Hausanschluss möglich ist. Im Falle eines positiven Bescheids schicken wir Ihnen eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Elektroinstallateur die Wallbox oder Ladestation installieren und in Betrieb nehmen. 

Wichtig: Die Anmeldung von Wallboxen und Änderungen am Hausanschluss sind zwei verschiedene Prozesse! Ist für die Installation von Ladeinfrastruktur eine Verstärkung des Hausanschlusses (Sicherungstausch) oder gar ein weiterer Hausanschluss nötig, muss der Elektriker dies zuerst über den Online-Service „Hausanschluss online“ beantragen. 

Das Potential des Hausanschlusses kann allerdings schon bei einer kleinen Anzahl gleichzeitig ladender Elektrofahrzeuge erschöpft sein. Deshalb prüft der Elektriker, ob bzw. welche Leistung die bestehende Hausinstallation inklusive der Hausanschlusssicherung noch aufnehmen kann. Falls notwendig, stellt er eine Anfrage zur Leistungserhöhung. Andernfalls sind Schäden an der Hausinstallation nicht auszuschließen.

Ist eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig, erhalten Sie von uns ein Angebot. Die anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die eine Maßnahme veranlasst haben. Das betrifft zum einen die Zahlung der direkten Kosten der Maßnahme (die „Netzanschlusskosten“) und zum anderen die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt und eben auch finanziert werden müssen. Das ist der sogenannte „Baukostenzuschuss“. Das Ganze ist geregelt in den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen.

Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Wallbox oder Ladestation installieren und in Betrieb nehmen.

Wenn ich bei mir keine Wallbox oder Ladestation installieren lassen will oder kann, welche Alternativen habe ich?

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt im Bundesvergleich unter den Großstädten aktuell bereits über eines der dichtesten Netze an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Anfang 2021 stehen bereits über 200 Ladestationen mit rund 400 Ladepunkten für Elektroautos zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität, indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zu Verfügung. Die über alle Stadtbezirke verteilten Standorte wurden gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Bezirksbeiräten ausgewählt. Als Netzbetreiber haben wir den Prozess begleitet und unterstützt. Nach einem Ausschreibungs- und Vergabeprozess im Jahr 2020 wird im Jahr 2021 mit der Errichtung von rund 300 neuen Standorten begonnen. Somit stehen in den nächsten Jahren insgesamt über 500 öffentlich zugängliche Ladestandorte mit über 1000 Ladepunkten zur Verfügung.

Die öffentliche Ladeinfrastruktur können alle Bürger nutzen. Auf der Homepage der Stadt Stuttgart können Sie sich die nächstgelegene Ladestation anzeigen lassen und sich über die zukünftig geplanten Ladestandorte informieren.

Ladeeinrichtung anmelden

Elektroinstallateur finden

Hier finden Sie eine Übersicht aller bei der Stuttgart Netze zugelassenen Elektroinstallateure mit Firmensitz in Stuttgart.

Wissenswertes zum Laden und zur Elektromobilität

Ladearten

Während E-Bikes und Elektroroller aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Akkus problemlos in drei bis acht Stunden an handelsüblichen Steckdosen aufgeladen werden können, wird es bei Elektroautos komplexer. Die Anforderungen variieren von Fahrzeug zu Fahrzeug. Hier unterstützt Sie Ihr beauftragter Elektroinstallateur  als kompetenter Experte gerne. Er kann bestens beurteilen, ob eine Aufladung an der Steckdose auch im Langzeitbetrieb unbedenklich ist – schließlich sind die Endstromkreise möglicherweise nicht für einen derartigen Dauerstrom geeignet.

Generell gilt: Langsameres Laden mit niedriger Leistung schont den Akku, ist der typische Anwendungsfall für zu Hause und ist daher zu empfehlen. Falls Sie dadurch eine notwendige Erhöhung Ihrer Hausanschlusskapazität vermeiden können, sparen Sie außerdem Kosten.

  Normalladen (AC) Schnellladen (AC) Schnellladen (DC)
Ladeleistung < 22 kW > 22 kW > 22 kW
Ladeschnittstelle Typ 2 Typ 2 Combo 2
Ladedauer für 20 kWh (100 km) 6 h (3,7 kW) bzw. 2 h (11 kW) 1 h (22 kW) 9 min (150 kW)

Akku und Reichweite

Als Bürger haben Sie schon heute eine große Auswahl an elektronisch betriebenen Zwei- und Vierrädern. Entscheidend für die Reichweite eines E-Bikes, -Rollers oder -Autos ist der Akku: Ein gängiger E-Bike-Akku leistet beispielsweise 500 Wattstunden (Wh), also eine halbe Kilowattstunde. Damit kommen die meisten E-Bikes bei maximaler Motor-Unterstützung circa 70 km weit. Ein Elektroroller bringt es mit 1,5 kWh auf 65 Kilometer.

Größer und reichweitenstärker sind Akkus von Elektroautos: Wagen der Klein- oder Mittelklasse wie zum Beispiel der aktuelle e-Golf, den auch die Stuttgart Netze für Fahrten im Stadtgebiet nutzt, verfügen über einen Akku mit 36 kWh Kapazität. Um den fast leeren Akku vollständig aufzuladen, benötigt beispielsweise eine Wallbox mit 11 kW Leistung etwas weniger als vier Stunden. Seine Reichweite beträgt etwa 200 Kilometer. Im Tesla Model S hingegen ist eine Batterie mit einer Kapazität von 60 bis 100 kWh verbaut. Das entspricht Reichweiten von circa 250 bis 500 km.

  E-Bike E-Roller VW E-Golf Tesla
Akkukapazität 0,5 kWh 1,5 kWh 36 kWh 60 - 100 kWh
Reichweite 70 km 65 200 km 250 - 500 km

 

Unser Engagement

Durch die schrittweise Umrüstung ihres Fuhrparks auf elektrisch betriebene Fahrzeuge geht die Stuttgart Netze zukunftsorientiert voran. Zudem begleiten wir im Rahmen von Forschungsprojekten unter anderem Modellprojekte und Forschungsfragen zum Thema Elektromobilität. So machen wir unser Stromnetz fit für die zukünftigen Herausforderungen.

Elektrisch unterwegs

Seit Sommer 2016 gehören Elektroautos bei der Stuttgart Netze zum Alltag. Insgesamt 34 elektrisch betriebene Fahrzeuge des Netzbetreibers - der Großteil VW eGolfs - sind inzwischen auf den Straßen der Landeshauptstadt unterwegs.

Die mit dem charakteristischen blau-gelben Kreuz gebrandeten Fahrzeuge werden vor allem bei der Koordination und Überwachung von Baustellen eingesetzt. Durch die Benutzung der e-Golfs sammelt die Stuttgart Netze wertvolle Erfahrungen im Bereich der Elektromobilität – zum Beispiel, was die Alltagstauglichkeit oder die Auswirkungen des Ladens einer ganzen Flotte aufs Stromnetz angeht.

Weil der Ladestrom vollständig aus regenerativer Erzeugung stammt, profitiert auch das Klima unmittelbar: Bei einer geschätzten Fahrleistung von rund 10.000 Kilometern spart jedes Elektroauto jährlich etwa 1 Tonne des klimaschädlichen Gases CO2 ein.

„Um an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die zuverlässige Stromversorgung zu sorgen, sind unsere Mitarbeiter täglich in Stuttgart unterwegs. Als Stromnetzbetreiber passt der Einsatz der 100 % elektrischen und emissionsfreien e-Golfs perfekt zu uns“, sagt Harald Hauser, technischer Geschäftsführer der Stuttgart Netze.