Anmeldung einer steckfertigen PV-Anlage
Ab sofort ist die Anmeldung Ihrer steckfertigen PV-Anlage nach §8 EEG Abs. 5a bei der Stuttgart Netze nicht mehr notwendig, sofern Sie auf die Einspeisevergütung verzichten und die Grenzen von insgesamt bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere nicht überschreiten. Die Registrierung erfolgt in diesen Fällen nur noch über das Marktstammdatenregister (MaStR).
Eine Kombination mehrerer Balkonkraftanlagen ist erlaubt, solange die genannten Leistungsgrenzen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen ist die Erzeugungsanlage regulär anzumelden. Informationen zum Anmeldeprozess finden Sie auf der Seite Photovoltaik - Stuttgart Netze.
Informationen zum Ablauf
- Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, müssen Sie erstmal die Erlaubnis der Eigentümer einholen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Balkon-Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet ist. Ihre Elektrofachkraft kann Sie dabei unterstützen. Weitere Informationen und Details zu den technischen sowie gesetzlichen Regelungen stellt die Bundesnetzagentur sowie der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zur Verfügung.
- Registrieren Sie Ihre steckfertige PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Folgende Informationen werden für die Registrierung benötigt:
- Angaben zu Ihrer Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer (Geben Sie bitte diese im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ ein.)
Wichtige Hinweise:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Einspeisevergütung
Die steckerfertige PV-Anlage ist für den Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung im Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite Photovoltaikanlage Photovoltaik - Stuttgart Netze (stuttgart-netze.de).
Sofern Sie bereits einen Zweirichtungszähler installiert haben, können Sie das Inbetriebsetzungsprotokoll nach der Erstanfrage einreichen.
Bitte beachten Sie dabei, dass ein Sperrmonat zwischen dem Eingang der Anfrage und der Inbetriebnahme Ihrer Anlage vergehen muss. Haben Sie die Anfrage beispielsweise im Laufe des Aprils eingereicht, darf die Inbetriebnahme erst im Juni erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so sind Sie nach §52 EEG zu einer Zahlung verpflichtet, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
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Es ist ein Zweirichtungszähler vorhanden.
- Es handelt sich um die erste Balkonkraftanlage an diesem Zähler.
- Es ist keine PV-Anlage an dem Netzanschlusspunkt vorhanden.
- Die Modulleistung beträgt maximal 2kWp und die Wechselrichterleistung maximal 800VA.
Gut zu wissen
Sicherheit geht vor
Damit der selbst erzeugte Strom sicher Zuhause eingespeist werden kann, müssen der Endstromkreis und dessen Schutzeinrichtung ausreichend bemessen sein. Der VDE stellt unter diesem Link weitere Informationen zur Verfügung, welche beim Anschluss von steckfertigen PV-Anlagen zu berücksichtigen sind.
Betreiber ist verantwortlich
Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber sind für ihre elektrische Anlage verantwortlich. Sie haften für sämtliche Schäden, die aus dem Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage entstehen. Ein eingetragener Elektroinstallateur steht Ihnen bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Eine Übersicht aller in Stuttgart zugelassenen Elektroinstallateure finden Sie unter diesem Link.
Anforderungen einhalten
Bitte achten Sie beim Kauf Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage darauf, dass diese die in Deutschland gültigen Technischen Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105 einhalten (Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat).