Freischneiden von Freileitungen
Als Netzbetreiber müssen wir unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und Schäden oder Störungen in der Stromversorgung vorbeugen. Dazu gehört auch der Rückschnitt von Bäumen, um den Mindestabstand zu den Freileitungen einzuhalten. Unsere Mitarbeiter sind in der vegetationsarmen Zeit von Oktober bis März unterwegs und sprechen die notwendigen Maßnahmen mit den Grundstückseigentümern ab.*
Wenn Sie uns über die Notwendigkeit eines Rückschnitts in der Nähe einer Freileitung informieren möchten, können Sie sich bei uns über das nachfolgende Kontaktformular melden. Das Freischneiden von Freileitungen ist für Sie kostenlos.
* Wird der Netzbetreiber an der Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht gehindert und es kommen in diesem Zusammenhang Personen oder Anlagen zu Schaden, hat der Netzbetreiber gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz.
Sicherheitsrelevante Hinweise
Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen bergen viele Risiken! Folgende Schutzabstände sind dabei einzuhalten:
- bis 1000 V = 1 m
- über 1 kV bis 110 kV = 3 m
- über 110 kV bis 220 kV = 4 m
- über 220 kV = 5 m
Das gilt insbesondere für Baugeräte wie Bagger, Kräne, Kipper-Lastwagen, Leitern, Bauaufzüge und Baugerüste. Vor Baubeginn bzw. vor der Baustelleneinrichtung sind eventuell erforderlich werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Sicherheitsrelevante Hinweise bei Freileitungsisolierung
- Das von uns aufgebrachte Isoliermaterial bietet Ihnen keinen Schutz gegenüber mechanischen Beanspruchungen, wie sie während der Bauphase, z. B. durch unachtsames Berühren mit Baumaterial auftreten können. Halten Sie deshalb unbedingt den nötigen Abstand.
- Aus Sicherheitsgründen darf das Isoliermaterial nur durch uns oder durch ein von uns beauftragtes Dienstleisterunternehmen wieder entfernt werden.
- Die Dachständer und Ankerbleche auf Ihrem Dach dürfen nicht beschädigt und keinesfalls verschoben werden. Diese sollten von Ihnen wieder fachgerecht eingedeckt werden. Entstandene Schäden an unseren Einrichtungen müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
- Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da eine Gewährleistung bzgl. Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gegeben ist.