Niederspannung
Hier finden Sie die relevanten Dokumente und Datenblätter für Kundenanlagen mit Netzanschlusspunkt im öffentlichen Niederspannungsnetz der Stuttgart Netze.
Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. Diese fordern u. a., dass eine Schieflast von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss. Bei der Stuttgart Netze sind alle Ladeeinrichtungen anmeldepflichtig. Ab einer Leistung von 12 kVA sind diese außerdem zustimmungspflichtig.
Verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Weitere technische Anforderungen können Sie den Ergänzungen zur TAB BW 2019 durch die Stuttgart Netze entnehmen.
Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität“.
Wenn Sie eine PV-Anlage oder eine sonstige Erzeugungsanlage bei uns anmelden wollen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in unsere Checkliste. Diese enthält alle notwendigen Informationen und verlinkt gleich auf die dazugehörigen notwendigen Dokumente.
Weitere Informationen zur Beantragung des Mieterstromzuschlags bei PV-Anlagen finden Sie hier .
Bei Änderungen an Bestandsanlagen muss eine rechtzeitige Mitteilung an den Netzbetreiber erfolgen und die benötigten Unterlagen sind einzureichen. Im Formular Wechsel der Einspeiseart werden die nötigen Angaben abgefragt sowie auf weitere Dokumente verwiesen.
Kundeneigene Messeinrichungen / Anzeigepflicht
Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.eichamt.de. § 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
Wenn Sie einen Speicher bei uns anmelden wollen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in unsere Checkliste. Diese enthält alle notwendigen Informationen und verlinkt gleich auf die dazugehörigen notwendigen Dokumente.
Um den EEG-Vergütungsanspruch (§ 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 1 EEG ) auch für zwischengespeicherte Energie zu erhalten, ergeben sich zwei Anschlussvarianten:
Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz (Schema 4.2 bis 8)
Speicher kann von verschiedenen Energie-Erzeugern geladen werden, wie z.B. PV-Anlage, KWKG-Anlage und öffentliches Netz. Der Kunde erhält die EEG-Vergütung nur für zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammt. „Gemischte“ Energie darf nicht ins Netz eingespeist werden.
Speicher ohne Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz (Schema 1 bis 4.1)
Speicher wird ausschließlich mit Erneuerbarer Energie z.B. aus einer PV-Anlage geladen. Bei dieser Variante darf keine Erhaltungsladung aus dem öffentlichen Netz erfolgen bzw. muss deaktiviert werden.
Bei der Anschlussvariante „Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz“ darf zu keiner Zeit „gemischte“ Energie vom Speicher in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Batterie-Entladung kann gestoppt werden, wenn die Energie in der zulässigen Richtung gegen 0 geht. Zur sicheren Steuerung der Batterie-Entladung kann ein angepasster Schwellenwert eingestellt werden. Die Zuschaltung der Entladung kann bei einem höheren Wert liegen. Schwellenwerte und Reaktionszeiten des EnFluRi's können vom Hersteller definiert werden und an das Produkt bzw. das Verhalten der Kundenanlage angepasst werden.
Wichtiger Hinweis
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Ihr Ansprechpartner
Mittelspannung
Hier finden Sie die relevanten Dokumente und Datenblätter für Kundenanlagen mit Netzanschlusspunkt im öffentlichen Mittelspannungsnetz der Stuttgart Netze.
Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente nicht im Browser angezeigt werden können, sondern im Adobe Acrobat Reader geöffnet werden sollten.
Hier erhalten Sie alle Dokumente, die für Anschluss, Änderung oder Erweiterung einer reinen Bezugsanlage nach Tabelle 1 TAB Mittelspannung benötigt werden.
Anschlussanmeldung
Vorbereitung Bau und Inbetriebsetzung der Übergabestation
Hier erhalten Sie alle Dokumente zu Anschluss, Erweiterung oder Änderung einer Mischanlage (Bezugs- und/oder Erzeugungsanlage und/oder Speicher) nach Tabelle 2 TAB Mittelspannung .
Anschlussanmeldung
Wenn Sie dieses Formular nicht digital, sondern handschriftlich ausfüllen möchten, erhalten Sie hier die Teile 2-4 des Datenblattes zum manuellen Download.
Vorbereitung Bau und Inbetriebsetzung der Übergabestation
Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage/Speicher
Hier erhalten Sie alle Dokumente zu Anschluss, Erweiterung oder Änderung einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers in einer bestehenden Kundenanlage (Übergabestation und Netzanschluss bereits vorhanden) nach Tabelle 3 TAB Mittelspannung .
Anschlussanmeldung
Wenn Sie dieses Formular nicht digital, sondern handschriftlich ausfüllen möchten, erhalten Sie hier die Teile 2-4 des Datenblattes zum manuellen Download.
Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage/Speicher
Weitere Informationen zur Beantragung des Mieterstromzuschlags bei PV-Anlagen finden Sie hier .