Photovoltaik in Stuttgart

Erneuerbare Energien sollen bei der Energieversorgung der Zukunft eine Leitfunktion übernehmen. Deshalb sind wir bestrebt, Erzeugungsanlagen zur Einspeisung erneuerbarer Energien so rasch wie möglich ans Netz anzuschließen. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). 

Bitte beachten Sie die neue Vorgehensweise zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen: 

Zur Anmeldung

Themen im Überblick

Unser Netz macht die Energiewende in Stuttgart möglich

Photovoltaikanlagen anmelden - Dokumenten-Upload

Hier können alle Dokumente zur An- und Fertigmeldung einer Photovoltaikanlage im Laufe des Projektfortschritts hochgeladen werden.

Nachdem Sie Ihre Anlage im Online-Portal angemeldet haben prüfen wir die netztechnischen Auswirkungen auf unser Netz und senden Ihnen anschließend den Netzverknüpfungspunkt zu. Die Checkliste  hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die nächsten Schritte und die benötigen Unterlagen zu erhalten.

Nutzen Sie für die Anfrage unser Online-Portal:

  Online-Portal

Hinweis: Sofern Sie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen eine neue Anfrage (z.B. Messkonzept, Leistungen etc.) einstellen, geben Sie uns bitte einen Hinweis über die geplante Änderung im Feld „Ihre Nachricht an uns“ am Ende des Anfrageprozesses im Online-Portal.
Sollten Sie dort keinen Hinweis bzgl. der Änderung hinterlassen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine neue, zusätzliche PV-Anlage handelt. 


Wir werden aktiv: Netzverträglichkeitsprüfung
Wir ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können. In der Regel senden wir Ihnen innerhalb weniger Wochen die Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts. Darin informieren wir Sie auch über die voraussichtliche Dauer eventuell erforderlicher Netzverstärkungsmaßnahmen. Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.

Benötigen Sie einen Zählerwechsel?

Dann stellen Sie bitte sicher, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist und reichen uns die notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente über den folgenden Link ein:

Zähler beauftragen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Hinweis: Das Formular "Auftrag für Zähler und Gerätewechsel" wird nur bei kostenpflichtigen Wechseln benötigt. Im Rahmen einer PV-Anlage ist der Zählerwechsel meistens kostenfrei. Der Zählerwechsel ist beispielsweise in folgenden Fällen kostenpflichtig: beim Wechsel von Direktmessung auf Lastgang, beim Wechsel von Direktmessung auf Wandlermessung.


Für Anlagen ≥ 25kWp senden Sie bitte den Bestellauftrag für das Netzsicherheitsmanagement an [email protected].  


Wir werden aktiv: Zählerwechsel/Zählermontage
Unser Zählerservice oder unser Dienstleister kontaktiert Sie zeitnah, um einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Zählertausch beziehungsweise der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung, um Ihre PV-Anlage in Betrieb zu nehmen.

 

Im nächsten Schritt nimmt der Elektroinstallateur die PV-Anlage in Betrieb und dokumentiert deren fachgerechte Ausführung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Photovoltaikanlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden muss.

Bitte reichen Sie uns hierfür die notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente unter dem folgenden Link ein:

Inbetriebsetzung melden

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Unsere Checkliste  hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die nächsten Schritte und die benötigen Unterlagen zu erhalten.

 


Wir werden aktiv: Vertrag für die Vergütung
Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Prüfung Ihren Einspeisevertrag bzw. Ihre Stromeinspeisebestätigung. Darin sind alle Einzelheiten zum Anschluss und Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage enthalten. Außerdem regelt der Vertrag die abrechnungstechnischen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Abrechnungszeitraum und Höhe der Abschlagszahlungen.

Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, wie lange die Erstellung des Einspeisevertrags dauert, kann die Vergütung für den Solarstrom rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem der Stromzähler für die Anlage läuft.

Weitere Infos finden Sie unter anderem auf www.erneuerbare-energien.de, www.bundesnetzagentur.de oder www.bmu.de

Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater. Hierzu können wir Ihnen keine Auskunft geben

Nachdem uns die Unterlagen zur Inbetriebsetzung vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns die Stromeinspeisebestätigung. Im Anhang der Stromeinspeisebestätigung werden Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung abgefragt. Diese Angaben benötigen wir vom Anlagenbetreiber für die Vergütung des eingespeisten Stroms.
Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Dokument Ihrer Bank- und Steuerdaten über den folgenden Link ein:

Bank- und Steuerdaten einreichen

Sobald uns Ihre Daten vorliegen steht Ihrer Einspeisevergütung nichts mehr im Weg.

Messkonzeptwechsel

Bitte senden Sie für einen Messkonzeptwechsel die folgenden Unterlagen per Mail an [email protected]:

  • Wechsel der Einspeiseart
  • Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular - sofern eine Zählerbewegung notwendig ist
  • Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel - sofern es sich um einen kostenpflichtigen Zählertausch handelt
    • Hinweis: Wann ist der Wechsel kostenpflichtig?
      - Wechsel von SLP- zu LGZ-Messung
      - Wechsel von Direktmessung auf Wandlermessung
      - Wandlertausch
      - Versetzung der SLP- oder LGZ-Messung

 

Speichernachrüstungen oder Austausch von Speichern/Wechselrichter

Bitte nutzen Sie den Dokumenten-Upload um die relevanten Unterlagen bei uns einzureichen.

Speichernachrüstung und -austausch

Speichererweiterung

Austausch Wechselrichter

Abrechnung von Erzeugungsanlagen

Die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage stellen wir Ihnen ab sofort über unser Kundenportal bereit. Zusätzlich können Sie im Kundenportal von vielen weiteren Vorteilen profitieren:

  • alle Rechnungen einsehen
  • Telefon-PIN abrufen und ändern
  • Kunden- und Vertragsdaten einsehen
  • Vergütungsabschläge einsehen und verwalten
  • Umsatzsteuer ändern
  • Bankdaten aktualisieren
  • ein neues SEPA-Mandat erteilen

Zum Kundenportal

Wenn Sie Fragen zum Kundenportal haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 4804-403 oder per E-Mail unter [email protected].

Stromzähler für Erzeugungsanlagen

Damit der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom auch korrekt gemessen werden kann, ist ein so genannter "Zweirichtungszähler" bei Photovoltaikanlagen Pflicht. Die entsprechenden Kosten für diese Messeinrichtungen können Sie dem Dokument im Bereich "Wichtige Downloads" entnehmen.

Zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und uns besteht hinsichtlich der Stromeinspeisung ein Rechtsverhältnis. Diesem liegen die gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie unsere allgemeinen Bestimmungen für die Stromeinspeisung von PV-Anlagen in das Niederspannungsnetz der Stuttgart Netze zugrunde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Technische Anschlussbedingungen.

Photovoltaik einfach erklärt

Als Stromnetzbetreiber stellt die Stuttgart Netze die Infrastruktur zur Verfügung, damit Energie aus erneuerbaren Quellen wie z.B. Photovoltaik eingespeist und weiterverteilt werden kann. Unser Erklärfilm veranschaulicht die Aufgabe der Stuttgart Netze und erläutert, worauf Bürgerinnen und Bürger bei der Installation und Anmeldung einer Photovoltaikanlage achten sollen.

Fragen und Antworten

Nachdem Ihre Anlage erfolgreich in Betrieb genommen wurde und Sie uns alle zu erbringende Nachweise sowie Unterlagen zugesendet haben, erhalten Sie Ihre Einspeisebestätigung.
In dieser fragen wir Ihre Bank- und Steuerdaten ab. Sobald uns diese vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung dann in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir eine Endabrechnung. 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Ihnen Wahlmöglichkeiten. Sie können den erzeugten Strom Ihrer Erzeugungsanlage vollständig in das Verteilungsnetz einspeisen oder teilweise selbst verbrauchen. Dies hängt mit der Wahl des entsprechenden „Messkonzepts“ zusammen. Bei EEG-Anlagen vergüten wir allerdings nur die tatsächlich in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energie. Bei KWKG-Anlagen ist die Regelung abweichend – auch eigengenutzter Strom wird zum jeweiligen Leistungsanteil vergütet. Für den selbst verbrauchten Strom ist grundsätzlich die EEG-Umlage zu zahlen.

Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken, die nach dem 01.01.2009 in Betrieb gesetzt wurden, ist eine Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung jederzeit möglich. Einen solchen Umbau melden Sie bitte dem für Sie zuständigen Ansprechpartner.

Sollten Sie Fragen zur EEG-Abrechnung haben, steht Ihnen unsere Einspeiseabrechnung unter 0800 4804-403 oder per Mail unter [email protected] gerne zur Verfügung.

Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Der von Ihnen beauftragte Installateur wird dann bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

Die Netzberechnung für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage an unser Niederspannungsnetz ist bei Realisierung der Anlage in der Regel kostenfrei.

Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts bleibt dieser sechs Monate lang für Sie reserviert. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.

Aufgrund eines sehr hohen Anfrageaufkommens kann die Netzberechnung aktuell mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns die benötigen Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Netzberechnung in der Regel innerhalb einiger Wochen.

Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kW ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet. Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Wir empfehlen daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag abzuschließen, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.

Nach EEG können bestehende Solaranlagen nicht erweitert werden. Deswegen werden weitere Anlagen wie Neuanlagen behandelt.

Vertragsumstellung bis 100kWp

Alle PV-Anlagen bis 100 kWp mit EEG-Vergütung werden automatisch ab 1. Januar 2025 auf die neue Einspeisevergütung umgestellt. Sie bekommen eine neue Vertragsnummer und erhalten Ihre erste Abrechnung zum 31.12.2025. Die Anschlussvergütung wird durch den Jahresmarktwert (2022 lag dieser bei 22,306 ct/kWh) bestimmt, wird aber gemäß EEG 2023 § 23b auf 10 ct/kWh gedeckelt.

Direktvermarktung

Alle PV-Anlagen > 100 kWp müssen mit Ihrer Anlage in die so genannte Direktvermarktung wechseln, da seitens des Netzbetreibers keine Vergütung mehr gezahlt werden darf. Hierfür wird ein Direktvermarkter benötigt, der den Überschuss aufnimmt und am Strommarkt verkauft. Ggf. sind durch die Direktvermarktung Umbauarbeiten an der Anlage und den Messungen notwendig. Ein Direktvermarkter berät sie hirzu gerne.

Sollte sich Ihre Anlage bereits in der Direktvermarktung befinden, so muss Ihr Direktvermarkter die Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 vom "Marktprämienbilanzkreis" auf "Sonstige Direktvermarktung" ummelden. Bitte informieren Sie Ihren Direktvermarkter entsprechend.

Anlagen bis 100 kWp können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen. Bei entsprechender Vertragsgestalltung mit dem Direktvermarkter gibt es hier auf Basis des EEG zusätzliche Erleichterungen gegenüber Direktvermarktung > 100 kWp.

Umstellung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung

Das EEG 2023 ermöglicht zudem eine Umrüstung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung, um den Strom teilweise selbst zu verbrauchen. Bitte beachten Sie, dass diese Umrüstungen mit Kosten, z.B. für neue Messplätze, verbunden sein können. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne an Ihren Elektroinstallateur.

Bitte beachten Sie: Die Jahreszahlen sind Beispiele Das Enddatum der Vergütung wird im Gesetz festgelegt.

 

Seit dem 25. Februar 2025 müssen alle neuen Solaranlagen mit einem intelligenten Messsystem und der passenden Steuerungstechnik ausgestattet sein.
Solange diese Technik noch nicht installiert und getestet ist, darf Ihre Anlage nur bis zu 60 % ihrer maximalen Leistung ins Stromnetz einspeisen.

Diese Vorgabe gilt für Anlagen bis 100 kWp, die eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhalten.

Durch die vorübergehende Leistungsbegrenzung kann es zu geringen Energieverlusten kommen – meist zwischen 1 % und 9 % der möglichen Einspeisemenge.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie im
FAQ Solarspitzen-Gesetz des Bundesverbands Solarwirtschaft.

Bitte beachten Sie: Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von allen Anlagenbetreibern eingehalten werden.

Energy-Sharing 
Strom aus Photovoltaikanlagen mit Nachbarn teilen

Der Gesetzgeber hat die Weichen dafür gestellt, dass Sie ihren selbst erzeugten Solarstrom mit Nachbarn oder anderen Verbrauchsstellen im selben Netzgebiet teilen können. Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde können sich zu Stromgemeinschaften zusammenschließen. Geregelt ist das in Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes.

Voraussetzungen: 

  • Marktmodell: Energy Sharing ist ein bilanzielles Modell. Das heißt, der zu verteilende Strom wird ins Netz eingespeist und rechnerisch an die Haushalte verteilt, die sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. 

Prozesse, Logistik und das Abrechnungsmanagement sind sehr komplex; es braucht dafür unter anderem die Entwicklung einer geeigneten Plattform und die Einführung neuer Marktpartner, über die das Management dann geordnet laufen wird. Die Bundesnetzagentur und der BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Fertigstellung einer Lösung. Bis es soweit ist, bitten wir noch um etwas Geduld. Bis dahin können Netzbetreiber – wie wir – das Energy Sharing leider nicht umsetzen. 

  • Intelligentes Messsystem: Ein Smart Meter ist Voraussetzung für die genaue Abrechnung des geteilten Stroms. Sofern Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, können Sie dieses bequem über unser Online-Portal unter Zählerwechsel beantragen - Stuttgart Netze beantragen.
     
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