Photovoltaik in Stuttgart

Erneuerbare Energien sollen bei der Energieversorgung der Zukunft eine Leitfunktion übernehmen. Deshalb sind wir bestrebt, Erzeugungsanlagen zur Einspeisung erneuerbarer Energien so rasch wie möglich ans Netz anzuschließen. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). 

Bitte beachten Sie die neue Vorgehensweise zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen: 

Zur Anmeldung

Themen im Überblick

Unser Netz macht die Energiewende in Stuttgart möglich

Photovoltaikanlagen anmelden - Dokumenten-Upload

Hier können alle Dokumente zur An- und Fertigmeldung einer Photovoltaikanlage im Laufe des Projektfortschritts hochgeladen werden.

Nachdem Sie Ihre Anlage im Online-Portal angemeldet haben prüfen wir die netztechnischen Auswirkungen auf unser Netz und senden Ihnen anschließend den Netzverknüpfungspunkt zu. Die Checkliste  hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die nächsten Schritte und die benötigen Unterlagen zu erhalten.

Nutzen Sie für die Anfrage unser Online-Portal:

  Online-Portal

Hinweis: Sofern Sie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen eine neue Anfrage (z.B. Messkonzept, Leistungen etc.) einstellen, geben Sie uns bitte einen Hinweis über die geplante Änderung im Feld „Ihre Nachricht an uns“ am Ende des Anfrageprozesses im Online-Portal.
Sollten Sie dort keinen Hinweis bzgl. der Änderung hinterlassen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine neue, zusätzliche PV-Anlage handelt. 


Wir werden aktiv: Netzverträglichkeitsprüfung
Wir ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können. In der Regel senden wir Ihnen innerhalb weniger Wochen die Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts. Darin informieren wir Sie auch über die voraussichtliche Dauer eventuell erforderlicher Netzverstärkungsmaßnahmen. Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.

Benötigen Sie einen Zählerwechsel?

Dann stellen Sie bitte sicher, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist und reichen uns die notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente über den folgenden Link ein:

Zähler beauftragen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Hinweis: Das Formular "Auftrag für Zähler und Gerätewechsel" wird nur bei kostenpflichtigen Wechseln benötigt. Im Rahmen einer PV-Anlage ist der Zählerwechsel meistens kostenfrei. Der Zählerwechsel ist beispielsweise in folgenden Fällen kostenpflichtig: beim Wechsel von Direktmessung auf Lastgang, beim Wechsel von Direktmessung auf Wandlermessung, bei einem neuen Zählerplatz.


Für Anlagen ≥ 25kWp senden Sie bitte den Bestellauftrag für das Netzsicherheitsmanagement an [email protected].  


Wir werden aktiv: Zählerwechsel/Zählermontage
Unser Zählerservice oder unser Dienstleister kontaktiert Sie zeitnah, um einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Zählertausch beziehungsweise der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung, um Ihre PV-Anlage in Betrieb zu nehmen.

 

Im nächsten Schritt nimmt der Elektroinstallateur die PV-Anlage in Betrieb und dokumentiert deren fachgerechte Ausführung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Photovoltaikanlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden muss.

Bitte reichen Sie uns hierfür die notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente unter dem folgenden Link ein:

Inbetriebsetzung melden

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Unsere Checkliste  hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die nächsten Schritte und die benötigen Unterlagen zu erhalten.

 


Wir werden aktiv: Vertrag für die Vergütung
Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Prüfung Ihren Einspeisevertrag bzw. Ihre Stromeinspeisebestätigung. Darin sind alle Einzelheiten zum Anschluss und Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage enthalten. Außerdem regelt der Vertrag die abrechnungstechnischen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Abrechnungszeitraum und Höhe der Abschlagszahlungen.

Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, wie lange die Erstellung des Einspeisevertrags dauert, kann die Vergütung für den Solarstrom rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem der Stromzähler für die Anlage läuft.

Weitere Infos finden Sie unter anderem auf www.erneuerbare-energien.de, www.bundesnetzagentur.de oder www.bmu.de

Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater. Hierzu können wir Ihnen keine Auskunft geben

Im letzten Schritt benötigen wir Ihre Bank- und Steuerdaten. Im Anhang der Stromeinspeisebestätigung werden Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung abgefragt. Diese Angaben benötigen wir vom Anlagenbetreiber für die Vergütung des eingespeisten Stroms.
Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Dokument Ihrer Bank- und Steuerdaten über den folgenden Link ein:

Bank- und Steuerdaten einreichen

Sobald uns Ihre Daten vorliegen steht Ihrer Einspeisevergütung nichts mehr im Weg.

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung/Verträge von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart

Hinweis

Bitte beachten Sie: In manchen Browsern (z.B. MS Edge) erscheint beim Öffnen unserer PDF-Formulare eine Fehlermeldung. Zur korrekten Anzeige sollten Sie die PDFs herunterladen und mit Adobe Acrobat Reader öffnen. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.

Abrechnung von Erzeugungsanlagen

Die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage stellen wir Ihnen ab sofort über unser Kundenportal bereit. Zusätzlich können Sie im Kundenportal von vielen weiteren Vorteilen profitieren:

  • alle Rechnungen einsehen
  • Telefon-PIN abrufen und ändern
  • Kunden- und Vertragsdaten einsehen
  • Vergütungsabschläge einsehen und verwalten
  • Umsatzsteuer ändern
  • Bankdaten aktualisieren
  • ein neues SEPA-Mandat erteilen

Zum Kundenportal

Wenn Sie Fragen zum Kundenportal haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 4804-403 oder per E-Mail unter [email protected].

Ihr Ansprechpartner

Abrechnung von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart
Telefon:

Allgemeine Bestimmungen für die Stromeinspeisung von PV-Anlagen in das Niederspannungsnetz der Stuttgart Netze

Zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und uns besteht hinsichtlich der Stromeinspeisung ein Rechtsverhältnis. Diesem liegen die gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie unsere allgemeinen Bestimmungen für die Stromeinspeisung von PV-Anlagen in das Niederspannungsnetz der Stuttgart Netze zugrunde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Technische Anschlussbedingungen.

Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei grundlegenden Dachsanierungen und Neubauten

In Baden-Württemberg gilt gemäß der Nouvelierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) seit 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von neu gebauten Nichtwohngebäuden (wie Hallen, Firmengebäuden, Schulen, aber auch landwirtschaftliche Gebäude wie Stallungen oder Maschinenhallen). Ab diesem Zeitpunkt müssen auch auf neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden. 

Für alle privaten Neubauten gilt ab 1. Mai 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen Eigentümer bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden eine PV-Anlage errichten.

Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg gilt für die ab diesem Zeitpunkt gestellten Bauanträge. Das Gesetz gibt dabei vor, dass 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen zu belegen ist. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Um zu prüfen, ob Ihr Dach geeignet ist, wenden Sie sich bitte an den Solarteur Ihres Vertrauens.

Mit der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen will die Landesregierung von Baden-Württemberg erreichen, dass mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, am besten direkt vor Ort verbraucht und somit die Energiewende vorangetrieben wird. 

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Photovoltaik einfach erklärt

Als Stromnetzbetreiber stellt die Stuttgart Netze die Infrastruktur zur Verfügung, damit Energie aus erneuerbaren Quellen wie z.B. Photovoltaik eingespeist und weiterverteilt werden kann. Unser Erklärfilm veranschaulicht die Aufgabe der Stuttgart Netze und erläutert, worauf Bürgerinnen und Bürger bei der Installation und Anmeldung einer Photovoltaikanlage achten sollen.

Weitere Informationen über Photovoltaik:

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Förderung und Kosten

Das wichtigste Instrument für die Förderung der Photovoltaik ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze je eingespeister Kilowattstunde (kWh) unterscheiden zwischen kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern (bis 10 kW), mittlere PV-Anlagen (bis 40 kW) und große PV-Anlagen (bis 100 kW). Hintergrund sind die höheren Kosten je Kilowatt bei kleineren Anlagen.  Während kleine Dachanlagen, die im Januar 2022 in Betrieb gingen, ca. 6,83 Cent / kWh erhielten, lag die Vergütung pro Kilowattstunde für mittlere PV-Anlagen bei ca. 6,63 Cent und bei großen PV-Anlagen – bei 4,67 Cent. 

Die Höhe der Vergütung ist vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängig und wird über 20 Jahre gezahlt. Die Vergütung für neue Inbetriebnahmen sinkt langsam ab, um die sinkenden Systemkosten der Photovoltaik abzubilden. Die jeweils aktuelle Vergütung für neue Inbetriebnahmen kann bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Seit dem Jahr 2000 wurden Solaranlagen mit Inkrafttreten des EEG in erheblichem Umfang zugebaut, die Kosten sind seitdem um über 90 Prozent gesunken. 

Photovoltaik (PV) nutzt die Sonnenenergie, indem die Strahlung der Sonne direkt in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Anzahl an Photovoltaik-Anlagen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – auch in Stuttgart. Damit leistet die Energie der Sonne inzwischen einen bedeutenden Beitrag zur Stromversorgung.

Bei der Photovoltaik kommen hauptsächlich mono- und polykristalline Solarzellen zum Einsatz. Solarzellen bestehen aus einem Halbleitermaterial, das unter dem Einfluss von Sonnenlicht Elektronen in Bewegung setzt und damit Strom erzeugt. Dieser Gleichstrom wird über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt.

 

Eigenverbrauch und Batteriespeicher

Bei PV-Anlagen ist die Selbstversorgung mit dem erzeugten Strom besonders attraktiv. Hintergrund sind die niedrigen Stromerzeugungskosten mit Photovoltaik gegenüber den höheren Strombezugskosten, welche zu einem großen Anteil aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Diese Kosten können durch Selbstversorgung teilweise eingespart werden. Der Stromanteil, der direkt im Gebäude verbraucht werden kann, ist unter anderem von der Größe der PV-Anlage und dem individuellen Stromverbrauch abhängig.

Mit einem Batteriespeicher kann der selbsterzeugte PV-Strom zwischengespeichert und zu Zeiten verbraucht werden, in denen die PV-Anlage keine ausreichende Leistung liefert. Der Anteil des Eigenverbrauchs kann so deutlich gesteigert werden. Da demgegenüber die Kosten und die kürzere Lebensdauer im Vergleich zur PV-Anlage stehen, muss individuell entschieden werden, ob sich die Investition in einen Batteriespeicher lohnt.

 

Fragen und Antworten

Wann erhalte ich meinen Einspeisevertrag und meine Vergütung?

Nachdem Ihre Anlage erfolgreich in Betrieb genommen wurde und Sie uns alle zu erbringenden Nachweise sowie Unterlagen zugesendet haben, erhalten Sie Ihren Einspeisevertrag. In diesem informieren wir Sie auch über die Höhe der Einspeisevergütung. Die Auszahlung erfolgt dann in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir eine Endabrechnung.

Bekomme ich nur den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom vergütet oder auch den selbst verbrauchten Anteil?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Ihnen Wahlmöglichkeiten. Sie können den erzeugten Strom Ihrer Erzeugungsanlage vollständig in das Verteilungsnetz einspeisen oder teilweise selbst verbrauchen. Dies hängt mit der Wahl des entsprechenden „Messkonzepts“ zusammen. Bei EEG-Anlagen vergüten wir allerdings nur die tatsächlich in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energie. Bei KWKG-Anlagen ist die Regelung abweichend – auch eigengenutzter Strom wird zum jeweiligen Leistungsanteil vergütet. Für den selbst verbrauchten Strom ist grundsätzlich die EEG-Umlage zu zahlen.

Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken, die nach dem 01.01.2009 in Betrieb gesetzt wurden, ist eine Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung jederzeit möglich. Einen solchen Umbau melden Sie bitte dem für Sie zuständigen Ansprechpartner.

An wen kann ich mich bei Abrechnungsfragen wenden?

Sollten Sie Fragen zur EEG-Abrechnung haben, steht Ihnen unsere Einspeiseabrechnung unter 0800 4804-403 oder per Mail unter [email protected] gerne zur Verfügung.

Wann kann ich mit dem Bau der Anlage beginnen?

Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Der von Ihnen beauftragte Installateur wird dann bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

Was kostet die Netzberechnung?

Die Netzberechnung für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage an unser Niederspannungsnetz ist bei Realisierung der Anlage in der Regel kostenfrei.

Wie lange bleibt der Netzverknüpfungspunkt für mich reserviert?

Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts bleibt dieser sechs Monate lang für Sie reserviert. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.

Wie lange dauert die Netzberechnung?

Aufgrund eines sehr hohen Anfrageaufkommens kann die Netzberechnung aktuell mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns die benötigen Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Netzberechnung in der Regel innerhalb einiger Wochen.

Ist eine Netzberechnung unbedingt erforderlich?

Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kW ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet. Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Wir empfehlen daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag abzuschließen, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.

Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern, wie muss ich vorgehen?

Nach EEG können bestehende Solaranlagen nicht erweitert werden. Deswegen werden weitere Anlagen wie Neuanlagen behandelt.

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung/Verträge von Erzeugungsanlagen
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart

Ihr Ansprechpartner

Abrechnung von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
Kesselstraße 21-23
70327 Stuttgart
Telefon: