Sonstige Erzeugungsanlagen

Erneuerbare Energien sollen bei der Energieversorgung der Zukunft eine Leitfunktion übernehmen. Deshalb sind wir bestrebt, Erzeugungsanlagen zur Einspeisung erneuerbarer Energien so rasch wie möglich ans Netz anzuschließen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Anlagen mit allen erforderlichen Unterlagen korrekt angemeldet werden. Alle Informationen zum Anschluss dieser Anlagen ans Niederspannungsnetz haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Themen im Überblick

Vier Schritte zur Inbetriebnahme Ihrer sonstigen Erzeugungsanlage

Sie möchten eine Anfrage zum Anschluss für Windenergie, Biomasse, Deponie-, Klär- und Grubengas oder Wasserkraftanlagen stellen? Füllen Sie bitte das entsprechende Formular „Anfrageformular für sonstige Erzeugungsanlagen" aus. Dieses Formular ist auch zu verwenden, wenn Sie Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und sonstige Energieträger ohne Fördermöglichkeit anmelden möchten.

Außerdem fügen Sie bitte das jeweilige Auswahlblatt Ihres Messkonzepts sowie das Datenblatt für Erzeugungsanlagen Niederspannung bei. Sie finden diese Formulare unter „Wichtige Downloads" in der rechten Spalte. Reichen Sie bitte zusätzlich einen maßstabsgerechten Lageplan der Anlage, das jeweilige Herstellerdatenblatt (Generatordatenblatt) sowie einen Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage ein. Außerdem muss das Einheitenzertifikat und Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nach VDE AR-N 4105 eingereicht werden, soweit bereits vorhanden. Näheres entnehmen Sie unserer Checkliste für sonstige Erzeugungsanlagen.

Wir werden aktiv: Netzverträglichkeitsprüfung
Wir ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können. In der Regel senden wir Ihnen innerhalb weniger Wochen die Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts. Darin informieren wir Sie auch über die voraussichtliche Dauer eventuell erforderlicher Netzverstärkungsmaßnahmen. Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.

 

Sie erhalten von uns nach der Netzberechnung eine Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP), welche viele technische (z.B. Netzausbau notwendig oder nicht) und kaufmännische Informationen enthält.

Falls ein Netzausbau benötigt wird, reichen Sie bitte den ausgefüllten Ernsthaftigkeitsnachweis ein. Anschließend wird der Netzausbau beauftragt. Im Fall eines notwendigen Zählerwechsels brauchen wir den ausgefüllten „Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel".

Sofern sich Ihr Netzverknüpfungspunkt im Niederspannungsnetz befindet, reichen Sie das „Anmelde-/Inbetriebsetzungsformular" ein.

Bei Anlagen > 25 kW senden Sie bitte den Bestellauftrag zum Einspeisemanagement an die im Formular angegebene Faxnummer oder an [email protected].

Falls noch nicht eingereicht, müssen die Zertifikate für den NA-Schutz und die Erzeugungseinheit nach VDE AR-N 4105 spätestens zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Sie finden alle Dokumente, den Ernsthaftigkeitsnachweis und Bestellauftrag ausgeschlossen, diese gehen Ihnen mit dem NVP zu, im Bereich „Wichtige Downloads".

Wir werden aktiv: Netzausbau
Ist es notwendig, dass zum Anschluss Ihrer sonstigen Erzeugungsanlage das Netz der öffentlichen Versorgung ausgebaut werden muss, erhalten Sie den Vordruck zur Erklärung zum Netzanschlusspunkt in dem Sie verbindlich den Bau Ihrer Anlage bestätigen. Auf Basis Ihrer verbindlichen Erklärung werden wir den Netzausbau unverzüglich veranlassen

Im dritten Schritt informieren Sie uns darüber, dass die Erzeugungsanlage nun betriebsbereit und der Zählerplatz fertiggestellt ist. Dazu nutzen Sie erneut das Datenblatt Anmelde-/Inbetriebsetzungsformular.

Bitte geben Sie den geplanten Termin für die Inbetriebnahme der sonstigen Erzeugungsanlage an und nennen Sie uns Ihren Terminwunsch für die Zählermontage. Ist ein Zählerwechsel erforderlich, veranlassen Sie diesen auch mit dem Anmelde-/Inbetriebsetzungsformular. Für den kostenpflichtigen Wechsel benötigen wir von Ihnen den „Auftrag Zähler- und Gerätewechsel".

Wir werden aktiv: Zählertausch/Zählermontage
Unser Dienstleister setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Zählertausch beziehungsweise der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage.

Im vierten und letzten Schritt nimmt der Elektroinstallateur die sonstige Erzeugungsanlage in Betrieb und dokumentiert deren fachgerechte Ausführung. 

Hierfür benötigen wir noch folgende Unterlagen:

  • Erklärung zum Einspeisemanagement
  • Kopie der Meldebestätigung und Allgemeinverfügung/Zulassungsbescheinigung von BAFA und BNetzA (bei KWK-Anlagen)
  • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen/Speicher

Fragen und Antworten

Wann erhalte ich meinen Einspeisevertrag und meine Vergütung?

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme und der Zusendung aller zu erbringenden Nachweise sowie Unterlagen erhalten Sie Ihren Einspeisevertrag, in dem wir Sie auch über die Höhe der Einspeisevergütung informieren. Die Auszahlung erfolgt dann in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir eine Endabrechnung.

Wie hoch ist die Vergütung für meine KWKG-Anlage?

Die Grundlage für einen Vergütungsanspruch und die Höhe der Vergütung bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Vergütung für KWK-Anlagen ist abhängig von der Anlagenkategorie und vom Inbetriebsetzungsjahr. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für

  • den festen KWK-Zuschlag nach KWKG (gemäß BAFA-Zulassungsbescheid),
  • das Entgelt für vermiedene Netznutzung für den ins Netz eingespeisten Strom.

Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW (bzw. 2 MW für Anlagen, die noch nicht nach dem KWKG 2016 zugelassen wurden) haben zudem einen Anspruch auf

  • einen Preis für den ins Netz eingespeisten Strom, der sich nach dem Strompreis an der EEX-Strombörse richtet („üblicher Preis“),

Die beiden letzten Bestandteile sind veränderlich.
Hier finden Sie das KWKG  in der aktuellen Fassung.

Bekomme ich nur den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom vergütet oder auch den selbst verbrauchten Anteil?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Ihnen Wahlmöglichkeiten. Sie können den erzeugten Strom Ihrer Erzeugungsanlage vollständig in das Verteilungsnetz einspeisen oder teilweise selbst verbrauchen. Bei EEG-Anlagen erfolgt allerdings nur eine Vergütung der tatsächlich in das Verteilungsnetz eingespeisten Energie. Bei KWKG-Anlagen ist die Regelung abweichend – auch eigengenutzter Strom wird zum jeweiligen Leistungsanteil vergütet. Für den selbst verbrauchten Strom ist grundsätzlich die EEG-Umlage zu zahlen.

Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken mit Inbetriebsetzung ab 01.01.2009 ist eine Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung jederzeit möglich. Einen Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung melden Sie bitte dem für Sie zuständigen Ansprechpartner.

An wen kann ich mich bei Abrechnungsfragen wenden?

Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen unsere Einspeiseabrechnung unter Telefon 0800 4804 403 oder E-Mail [email protected] gern zur Verfügung.

Wann kann ich mit dem Bau der Anlage beginnen?

Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Der von Ihnen beauftragte Installateur wird dann bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

Was kostet die Netzberechnung?

Die Netzberechnung für die Anmeldung einer sonstigen Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz ist bei Realisierung der Anlage in der Regel kostenfrei.

Wie lange bleibt der Netzverknüpfungspunkt für mich reserviert?

Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts bleibt dieser sechs Monate für Sie reserviert. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.

Wie lange dauert die Netzberechnung?

Sobald uns die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Netzberechnung. Sie beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Ist eine Netzberechnung unbedingt erforderlich?

Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kWp ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet. Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag ab, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung/Verträge von Erzeugungsanlagen
Stöckachstraße 48
70190 Stuttgart

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Abrechnung von Erzeugungsanlagen
Stuttgart Netze GmbH
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