Vier Schritte zur Inbetriebnahme Ihrer sonstigen Erzeugungsanlage
Nachdem Sie Ihre Anlage im Online-Portal angemeldet haben prüfen wir die netztechnischen Auswirkungen auf unser Netz und senden Ihnen anschließend den Netzverknüpfungspunkt zu. Die Checkliste hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die nächsten Schritte und die benötigen Unterlagen zu erhalten.
Nutzen Sie für die Anfrage unser Online-Portal:
Die Datei "Messkonzepte 1-11 0,4 kV Niederspannung" hilft Ihnen dabei, das richtige Messkonzept auszuwählen.
Wir werden aktiv: Netzverträglichkeitsprüfung
Wir ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können. In der Regel senden wir Ihnen innerhalb weniger Wochen die Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts. Darin informieren wir Sie auch über die voraussichtliche Dauer eventuell erforderlicher Netzverstärkungsmaßnahmen. Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.
Ist es notwendig, dass zum Anschluss Ihrer sonstigen Erzeugungsanlage das Netz der öffentlichen Versorgung ausgebaut werden muss, erhalten Sie den Vordruck zur Erklärung zum Netzanschlusspunkt in dem Sie verbindlich den Bau Ihrer Anlage bestätigen. Auf Basis Ihrer verbindlichen Erklärung werden wir den Netzausbau unverzüglich veranlassen
Benötigen Sie einen Zählerwechsel?
Dann stellen Sie bitte sicher, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist und reichen uns die folgenden Unterlagen als PDF-Dokumente unter den folgenden Link ein:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular
- Auftrag für Zähler und Gerätewechsel
- Übersichtsplan der Anlage
- Für Anlagen ≥ 25 kW senden Sie bitte den Bestellauftrag für das Netzsicherheitsmanagement an [email protected].
Sie finden alle Dokumente im Bereich „Wichtige Downloads“. Sollten Sie den Bestellauftrag benötigen, erhalten Sie diesen von uns zeitgleich mit dem Netzverknüpfungspunkt.
Im dritten Schritt nimmt der Elektroinstallateur die sonstige Erzeugungsanlage in Betrieb und dokumentiert deren fachgerechte Ausführung.
Bitte reichen Sie uns hierfür die notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente unter dem folgenden Link ein:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen
- Kopie der Meldebestätigung und Allgemeinverfügung/Zulassungsbescheinigung von BAFA und BNetzA (bei KWK-Anlagen)
- Erklärung zum Einspeise-/Netzsicherheitsmanagement - nur bei Anlagen >25kW
- Übersichtsplan, falls dieser noch nicht beim Zählerwechsel eingereicht wurde
- Herstellerdatenblatt
Im letzten Schritt benötigen wir Ihre Bank- und Steuerdaten. Im Anhang der Stromeinspeisebestätigung werden Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung abgefragt. Diese Angaben benötigen wir vom Anlagenbetreiber für die Vergütung des eingespeisten Stroms.
Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Dokument Ihrer Bank- und Steuerdaten über den folgenden Link ein:
Bank- und Steuerdaten einreichen
Sobald uns Ihre Daten vorliegen steht Ihrer Einspeisevergütung nichts mehr im Weg.
Hinweis
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Messpreise für dezentrale Erzeugung
Entgelte für dezentrale Einspeisung
Abrechnung von Erzeugungsanlagen
Die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage stellen wir Ihnen ab sofort über unser Kundenportal bereit. Zusätzlich können Sie im Kundenportal von vielen weiteren Vorteilen profitieren:
- alle Rechnungen einsehen
- Telefon-PIN abrufen und ändern
- Kunden- und Vertragsdaten einsehen
- Vergütungsabschläge einsehen und verwalten
- Umsatzsteuer ändern
- Bankdaten aktualisieren
- ein neues SEPA-Mandat erteilen
Wenn Sie Fragen zum Kundenportal haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 4804-403 oder per E-Mail unter [email protected].
Ihr Ansprechpartner
70327 Stuttgart
Fragen und Antworten
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme und der Zusendung aller zu erbringenden Nachweise sowie Unterlagen erhalten Sie Ihren Einspeisevertrag, in dem wir Sie auch über die Höhe der Einspeisevergütung informieren. Die Auszahlung erfolgt dann in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir eine Endabrechnung.
Die Grundlage für einen Vergütungsanspruch und die Höhe der Vergütung bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Vergütung für KWK-Anlagen ist abhängig von der Anlagenkategorie und vom Inbetriebsetzungsjahr. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den festen KWK-Zuschlag nach KWKG (gemäß BAFA-Zulassungsbescheid).
Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW haben zudem einen Anspruch auf einen Preis für den ins Netz eingespeisten Strom, der sich nach dem Strompreis an der EEX-Strombörse richtet („üblicher Preis“).
Die beiden letzten Bestandteile sind veränderlich.
Hier finden Sie das
KWKG
in der aktuellen Fassung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Ihnen Wahlmöglichkeiten. Sie können den erzeugten Strom Ihrer Erzeugungsanlage vollständig in das Verteilungsnetz einspeisen oder teilweise selbst verbrauchen. Bei EEG-Anlagen erfolgt allerdings nur eine Vergütung der tatsächlich in das Verteilungsnetz eingespeisten Energie. Bei KWKG-Anlagen ist die Regelung abweichend – auch eigengenutzter Strom wird zum jeweiligen Leistungsanteil vergütet. Für den selbst verbrauchten Strom ist grundsätzlich die EEG-Umlage zu zahlen.
Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken mit Inbetriebsetzung ab 01.01.2009 ist eine Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung jederzeit möglich. Einen Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung melden Sie bitte dem für Sie zuständigen Ansprechpartner.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen unsere Einspeiseabrechnung unter Telefon 0800 4804 403 oder E-Mail [email protected] gern zur Verfügung.
Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Der von Ihnen beauftragte Installateur wird dann bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.
Die Netzberechnung für die Anmeldung einer sonstigen Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz ist bei Realisierung der Anlage in der Regel kostenfrei.
Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts bleibt dieser sechs Monate für Sie reserviert. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.
Aufgrund eines sehr hohen Anfrageaufkommens kann die Netzberechnung aktuell mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns die benötigen Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Netzberechnung in der Regel innerhalb einiger Wochen.
Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kW ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet. Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag ab, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.
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