Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis einschließlich 12 kW
1. Ihre Ladeeinrichtung muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur bei der Stuttgart Netze nur angemeldet werden.
2. Sofern dies die einzige Ladeeinrichtung an diesem Netzanschluss ist (zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus), dürfen Sie die Ladeeinrichtung bereits installieren. Sollten weitere Ladeeinrichtungen bereits vorhanden sein, beachten Sie die Vorgehensweise bei Ladeeinrichtungen über 12 kW.
3. Wenn die Gesamtleistung aller installierten Ladeeinrichtungen 12 kW nicht übersteigt, dürfen Sie Ihre Ladeeinrichtung unabhängig von einer Rückmeldung unsererseits nutzen.
In jedem Fall muss Ihr Elektroinstallateur die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stuttgart Netze beachten.
Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung von mehr als 12 kW
1. Ihre Ladeeinrichtung muss muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur bei der Stuttgart Netze angefragt werden. Diese darf erst nach der erfolgten Rückmeldung von uns installiert werden.
2. Nach der Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob die Installation der geplanten Ladeeinrichtung ohne Erhöhung der Hausanschlusskapazität oder Verstärkungen am vorgelagerten Stromnetz durchgeführt werden kann.
3. Sind keine Maßnahmen im Vorfeld notwendig, erhalten Sie von uns eine Reservierung für den Anschlusswert mit einer Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Elektroinstallateur die Ladeeinrichtung installieren und die Inbetriebsetzung an uns melden. Andernfalls erlischt die Anschlusszusage und muss erneut gestellt werden.
4. Sind Maßnahmen zur Verstärkung Ihres Hausanschlusses notwendig, erhalten Sie ein Angebot* von uns. Dem Angebot liegt eine Auftragserteilung bei, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme darf Ihr Installateur die Ladeeinrichtung installieren und muss deren Inbetriebsetzung an uns melden.
In jedem Fall muss Ihr Elektroinstallateur die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stuttgart Netze beachten.
*erstellt auf Basis unserer „Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen“