Verminderte Netzentgelte
Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben Anspruch auf ein vermindertes Netzentgelt. Hierbei kann zwischen zwei Modulen gewählt werden:
Modul 1
Ersparnis eines jährlichen pauschalen Betrags, der sich u. a. am Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung orientiert.
165,23 € (brutto)
Dies ist die Standardvariante. Es wird kein zweiter Zähler benötigt.
Modul 2
Reduzierung des Arbeitspreises auf 40 % für die Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung.
4,55 ct/kWh statt 11,36 ct/kWh (brutto)
Voraussetzung: Für dieses Modul ist ein zweiter Zähler notwendig, ggf. muss ein zusätzlicher Zählerplatz errichtet werden.
Es darf frei zwischen den beiden Modulen gewählt werden. Die Elektroinstallation und die technischen Anlagen müssen hierbei den aktuell geltenden technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stuttgart Netze entsprechen. Bitte sprechen Sie hierfür mit Ihrem Elektrofachbetrieb.
Wichtig zu wissen: Reduzierte Netzentgelte erhält jeder Kunde ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, egal ob der Leistungsbezug gedimmt wird oder nicht.
Der systemische Modulwechsel müssen Sie über Ihren Stromlieferanten anstoßen. Ihr Stromlieferant übernimmt für Sie die Kommunikation für den Modulwechsel bei der Stuttgart Netze.
Für die Abrechnung in Modul 2 benötigen Sie einen zweiten Zähler, der nur den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfasst. Bitte kontaktieren Sie Ihren Elektroinstallateur, damit ein Zählereinbau bei der Stuttgart Netze angestoßen werden kann. Gegebenenfalls müssen an Ihrer Zählerinstallation durch Ihren Elektroinstallateur Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen rund um die Tarifierung direkt an Ihren Lieferanten.