Verminderte Netzentgelte
Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben Anspruch auf ein vermindertes Netzentgelt. Hierbei kann zwischen zwei Modulen gewählt werden:
Modul 1
Ersparnis eines jährlichen Pauschalbetrags, der sich u. a. am Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung (Niederspannung) orientiert.
Die Preise können unseren akuellen Preisen und Regelungen für das Stromnetz entnommen werden.
Dies ist die Standardvariante. Es wird kein zweiter Zähler benötigt.
Modul 2
Reduzierung des Arbeitspreises auf 40 % für die Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung.
Voraussetzung: Für dieses Modul ist ein zweiter Zähler notwendig, ggf. muss ein zusätzlicher Zählerplatz errichtet werden.
Modul 3
Ein Zusatzmodul in Ergänzung zu Modul 1 für ein zeitvariables Netzentgelt. Das Modul kann ab dem 1.04.2025 gewählt werden.
Die Preise können unseren akuellen Preisen und Regelungen für das Stromnetz entnommen werden.
Voraussetzung: Modul 3 kann nur in Verbindung mit Modul 1 in Anspruch genommen werden.
Wichtig zu wissen: Als Netzbetreiber können wir keinen Modulwechsel oder eine Buchung von Modul 3 vornehmen, da dies über die offizielle Marktkommunikation durch Ihren Stromlieferanten erfolgen muss. Wenden Sie sich bitte dafür direkt an Ihren Stromlieferanten. Wir nehmen lediglich die initiale Zuweisung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu Modul 1 vor.
Es darf frei zwischen den beiden Modulen gewählt werden. Die Elektroinstallation und die technischen Anlagen müssen hierbei den aktuell geltenden technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stuttgart Netze entsprechen. Bitte sprechen Sie hierfür mit Ihrem Elektrofachbetrieb.
Reduzierte Netzentgelte erhält jeder Kunde ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, egal ob der Leistungsbezug gedimmt wird oder nicht.
Wie kann ich in das zweite Modul wechseln?
Der systemische Modulwechsel müssen Sie über Ihren Stromlieferanten anstoßen. Ihr Stromlieferant übernimmt für Sie die Kommunikation für den Modulwechsel bei der Stuttgart Netze.
Für die Abrechnung in Modul 2 benötigen Sie einen zweiten Zähler, der nur den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfasst. Bitte kontaktieren Sie Ihren Elektroinstallateur, damit ein Zählereinbau bei der Stuttgart Netze angestoßen werden kann. Gegebenenfalls müssen an Ihrer Zählerinstallation durch Ihren Elektroinstallateur Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.
Ich möchte einen speziellen Tarif für den Verbrauch meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung. An wen darf ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen rund um die Tarifierung direkt an Ihren Lieferanten.