Zählerstand mitteilen
Hier können Sie uns Ihren Zählerstand online mitteilen.
Bitte beachten!
Sie können an dieser Stelle keinen Zählerstand eingeben, der mit einer Zählerstandskarte der Netze BW GmbH abgefragt wurde. Bitte melden Sie diesen Zählerstand an die
Netze BW GmbH
. Die Zählerstandskarte der Stuttgart Netze erkennen Sie an unserem Logo und den beiliegenden Hinweisen.
Alle Gaszähler im Vergleich
Welcher Zähler bei Ihnen verbaut ist, hängt von der Gasmenge ab, die Sie jährlich aus unserem Netz beziehen.
Balgengaszähler ohne Kommunikations-Schnittstelle
- Früher verbaut: Bei Haushaltskunden mit kleinem Gasvolumen, z.B. in Bauform G4
- Schrittweise Erneuerung durch kommunikationsfähigen Zähler
Messprinzip:
Balgengaszähler messen nach dem Verdrängungsprinzip. Zwei Messkammern, die durch eine Membran getrennt sind, werden abwechselnd mit Gas befüllt. Jedes Mal, wenn eine Kammer mit Gas befüllt wird, wird der Vorgang durch das Zählwerk aufgezeichnet und an den Zählerstand übermittelt.
Balgengaszähler mit Kommunikations-Schnittstelle
- Heute ausschließlich verbaut: Bei Haushaltskunden mit kleinem Gasvolumen, z.B. in Bauform G4
- Gaszähler mit Kommunikations-Schnittstelle
- Langfristig erweiterbar zu einem intelligenten Gaszähler ("Smart Meter")
Messprinzip:
Balgengaszähler messen nach dem Verdrängungsprinzip. Zwei Messkammern, die durch eine Membran getrennt sind, werden abwechselnd mit Gas befüllt. Jedes Mal, wenn eine Kammer mit Gas befüllt wird, wird der Vorgang durch das Zählwerk aufgezeichnet und an den Zählerstand übermittelt.
Drehkolbengaszähler
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Bei Großkunden und im industriellen Bereich
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Meistens Zusatzeinrichtungen notwendig, z.B. eine registrierende Leistungsmessung oder ein Zustandsmengenumwerter
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SLP-Messung: <500 kW oder weniger als 1,5 Mio. kWh/a
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RLM-Messung: >500 kW oder mehr als
1,5 Mio. kWh/a
Messprinzip:
Drehkolbengaszähler sind Volumengaszähler. Durch den Gasfluss werden zwei Kolben im Drehkolbengaszähler bewegt, die rotieren. Die Drehbewegung wird über eine Magnetkupplung zum Zählwerk übertragen.
Außerdem werden bei der Stuttgart Netze noch folgende Gaszähler eingesetzt:
- Ultraschallzähler: Ultraschallzähler verursachen kaum Druckverluste. Im Ultraschallzähler befinden sich zwei Messköpfe, die Ultraschallwellen aussenden. Bei einer Veränderung der Strömungsgeschwindigkeit des Gases verändert sich auch die Geschwindigkeit der ausgesendeten Schallwellen. Dadurch kann die Geschwindigkeit des Gases gemessen werden. So kann das Gasvolumen ermittelt werden.
- Turbinenradgaszähler: Das durchströmende Gas treibt ein Turbinenrad an, das proportional zur Strömungsgeschwindigkeit rotiert. Die Drehbewegung wird durch eine Magnetkupplung an das Zählwerk übertragen.
Eichfristen
Jeder Gaszähler unterliegt bestimmten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgeschrieben sind. Je nach Zählertyp sind die Eichfristen unterschiedlich. So liegt die Eichfrist bei einem Haushaltszähler (Balgengaszähler) bei 8 Jahren. Für einen Industriezähler gelten längere Eichfristen: Ein Industriezähler (Drehkolbengaszähler) hat eine Eichfrist von 16 Jahren.
Durch sogenannte Stichprobenverfahren können die Eichfristen Ihres Balgengaszählers verlängert werden. Hierbei werden Balgengaszähler der gleichen Bauform und des gleichen Baujahrs zu einem Los zusammengefasst. Aus einem Los werden dann stichprobenartig Balgengaszähler ausgebaut und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach bestimmten Kriterien überprüft. Wenn die geprüften Zähler keine Mängel aufweisen, wird für das gesamte Los die Eichgültigkeit verlängert. Bei einer Verlängerung wird die Eichfrist Ihres Gaszählers um 4 Jahre verlängert.
Richtiges Verhalten bei Gasgeruch
Sie bemerken Gasgeruch in Ihrer Wohnung? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.
Zur Sicherheit ist das Gas mit geruchsintensiven Substanzen (Odoriermittel) angereichert. Durch diese Odoriermittel wird das weitgehend geruchlose Gas für Sie im Falle eines Austritts riechbar. So können Sie bei einer Gefährdung richtig handeln. Sollten Sie Gasgeruch feststellen, besteht kein Grund zur Panik. Durch die starken Odoriermittel bemerken Sie selbst die kleinsten Gasmengen. Bitte befolgen Sie jedoch immer diese sechs Schritte:
Kein offenes Feuer und keine Funken Wenn es nach Gas riecht, darf unter keinen Umständen Feuer oder Funkenbildung im betroffenen Bereich entstehen. Bitte machen Sie Zigaretten oder Kerzen aus und benutzen Sie kein Feuerzeug und keine Streichhölzer - auch nicht vor dem betroffenen Gebäude. Durch die Benutzung von elektrischen Geräten können Funken entstehen. Bitte betätigen Sie keine Lichtschalter oder Schalter für elektrische Geräte mehr - auch keine Türklingeln - und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Auch bei der Benutzung eines Telefons oder Handys können Funken entstehen. Bitte benutzen Sie diese nicht mehr im betroffenen Bereich. |
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Für frische Luft sorgen Durch frische Luft kann die Gaskonzentration im Raum gesenkt werden. Öffnen Sie deshalb bitte Fenster und Türen und sorgen Sie für einen Durchzug. Bitte schalten Sie unter keinen Umständen elektrische Geräte - wie einen Ventilator oder eine Dunstabzugshaube - ein (Funkenbildung). |
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Gashahn schließen Schließen Sie die Absperreinrichtungen im Keller und/oder am Gaszähler. |
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Mitbewohner warnen Warnen Sie Mitbewohner oder Nachbarn über den Gasgeruch und verlassen Sie so schnell wie möglich das Gebäude. Bitte benutzen Sie nicht die Klingeln, sondern klopfen Sie an Türen, um Funkenbildung zu vermeiden. |
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Entstördienst von draußen anrufen Der Entstördienst der Stuttgart Netze ist rund um die Uhr und kostenlos für Sie unter folgender Rufnummer erreichbar: 0800 4804 420. Bitte beachten Sie: Beim Telefonieren können Funken entstehen. Bitte rufen Sie nur von außerhalb des Gebäudes an. Unsere Mitarbeiter kümmern sich sofort um Ihr Anliegen und werden die Ursache des Gasgeruchs unverzüglich prüfen. Unser Entstördienst fährt mit Blaulicht und Martinshorn bei Ihnen vor. |
Den eintreffenden Entstördienstkräften ist der Zutritt zu dem Bereich, in dem der Gasaustritt vermutet wird, ohne Verzögerung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss sich der Melder des Gasgeruches als Lotse an eine geeignete Stelle außerhalb der Gefahrenzone begeben, um den Einsatzkräften den schnellsten Weg zum Störungsort zu zeigen.
Bei Gasgeruchaustritt aus einem unzugänglichen oder verschlossenen Gebäudeteil (z.B. einer Wohnung) sowie bei Verdacht, dass sich in diesem Bereich Menschen befinden oder Explosionsgefahr besteht, ist der Melder aufgefordert, nach Möglichkeit zugangsberechtigte Personen herbeizuholen oder Schlüssel zu beschaffen. Das Eintreffen der Einsatzkräfte muss abgewartet werden.