Gaszähler

Gaszähler sind das Bindeglied zwischen dem öffentlichen Gasnetz und Ihrer Hausinstallation. Sie messen, welche Gasmengen zu Ihnen nach Hause geliefert werden. 

Auf dieser Seite können Sie Ihren Zählerstand an die Stuttgart Netze übermitteln. Außerdem erhalten Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Gas-Messeinrichtungen.

Themen im Überblick

Zählerstand mitteilen

Hier können Sie uns Ihren Zählerstand online mitteilen.

Bitte beachten!
Sie können an dieser Stelle keinen Zählerstand eingeben, der mit einer Zählerstandskarte der Netze BW GmbH abgefragt wurde. Bitte melden Sie diesen Zählerstand an die Netze BW GmbH . Die Zählerstandskarte der Stuttgart Netze erkennen Sie an unserem Logo und den beiliegenden Hinweisen.

 

Alle Gaszähler im Vergleich

Welcher Zähler bei Ihnen verbaut ist, hängt von der Gasmenge ab, die Sie jährlich aus unserem Netz beziehen.

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Balgengaszähler ohne Kommunikations-Schnittstelle

  • Früher verbaut: Bei Haushaltskunden mit kleinem Gasvolumen, z.B. in Bauform G4
  • Schrittweise Erneuerung durch kommunikationsfähigen Zähler



     

Messprinzip: 
Balgengaszähler messen nach dem Verdrängungsprinzip. Zwei Messkammern, die durch eine Membran getrennt sind, werden abwechselnd mit Gas befüllt. Jedes Mal, wenn eine Kammer mit Gas befüllt wird, wird der Vorgang durch das Zählwerk aufgezeichnet und an den Zählerstand übermittelt.

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Balgengaszähler mit Kommunikations-Schnittstelle

  • Heute ausschließlich verbaut: Bei Haushaltskunden mit kleinem Gasvolumen, z.B. in Bauform G4
  • Gaszähler mit Kommunikations-Schnittstelle
  • Langfristig erweiterbar zu einem intelligenten Gaszähler ("Smart Meter")

     

Messprinzip: 
Balgengaszähler messen nach dem Verdrängungsprinzip. Zwei Messkammern, die durch eine Membran getrennt sind, werden abwechselnd mit Gas befüllt. Jedes Mal, wenn eine Kammer mit Gas befüllt wird, wird der Vorgang durch das Zählwerk aufgezeichnet und an den Zählerstand übermittelt.

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Drehkolbengaszähler
 

  • Bei Großkunden und im industriellen Bereich
  • Meistens Zusatzeinrichtungen notwendig, z.B. eine registrierende Leistungsmessung oder ein Zustandsmengenumwerter
  • SLP-Messung: <500 kW oder weniger als 1,5 Mio. kWh/a
  • RLM-Messung: >500 kW oder mehr als
    1,5 Mio. kWh/a

Messprinzip:
Drehkolbengaszähler sind Volumengaszähler. Durch den Gasfluss werden zwei Kolben im Drehkolbengaszähler bewegt, die rotieren. Die Drehbewegung wird über eine Magnetkupplung zum Zählwerk übertragen.
 

Außerdem werden bei der Stuttgart Netze noch folgende Gaszähler eingesetzt:

  • Ultraschallzähler: Ultraschallzähler verursachen kaum Druckverluste. Im Ultraschallzähler befinden sich zwei Messköpfe, die Ultraschallwellen aussenden. Bei einer Veränderung der Strömungsgeschwindigkeit des Gases verändert sich auch die Geschwindigkeit der ausgesendeten Schallwellen. Dadurch kann die Geschwindigkeit des Gases gemessen werden. So kann das Gasvolumen ermittelt werden. 
     
  • Turbinenradgaszähler: Das durchströmende Gas treibt ein Turbinenrad an, das proportional zur Strömungsgeschwindigkeit rotiert. Die Drehbewegung wird durch eine Magnetkupplung an das Zählwerk übertragen.

Zählerwechsel

Sie haben Post für den Zählerwechsel erhalten? So läuft der reibungslose Wechsel ab:

Mindestens zwei Wochen vor dem Einbautermin erhalten Sie einen Brief mit einem Terminvorschlag von uns. Sollte dieser Termin nicht passen, können Sie einen anderen Termin vereinbaren. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserem Schreiben.

Die Installation vor Ort übernimmt ein Monteur der Stuttgart Netze oder einer beauftragten Firma. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Stuttgart Netze ausweisen.

Wir bitten Sie, unserem Monteur an dem vereinbarten Wechseltermin freien Zugang zu Ihrem Gaszähler zu gewährleisten und Hindernisse rund um den Gaszähler zu entfernen. Dann kann der Zählerwechsel reibungslos durchgeführt werden.

Der Austausch Ihres Gaszählers ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten. Er erfolgt in der Regel durch den einfachen Tausch Ihres Zählers.


Für den Wechsel Ihres Gaszählers müssen wir die Gasversorgung für die Dauer des Zählerwechsels unterbrechen. In der Regel ist die Gasversorgung nicht länger als 30 Minuten unterbrochen.

Wichtige Downloads

Technische Mindestanforderungen

In den Mindestanforderungen definiert die Stuttgart Netze einheitliche Anforderungen an Messeinrichtungen für das Netzgebiet Stuttgart.

Eichfristen

Jeder Gaszähler unterliegt bestimmten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgeschrieben sind. Je nach Zählertyp sind die Eichfristen unterschiedlich. So liegt die Eichfrist bei einem Haushaltszähler (Balgengaszähler) bei 8 Jahren. Für einen Industriezähler gelten längere Eichfristen: Ein Industriezähler (Drehkolbengaszähler) hat eine Eichfrist von 16 Jahren.

Durch sogenannte Stichprobenverfahren können die Eichfristen Ihres Balgengaszählers verlängert werden. Hierbei werden Balgengaszähler der gleichen Bauform und des gleichen Baujahrs zu einem Los zusammengefasst. Aus einem Los werden dann stichprobenartig Balgengaszähler ausgebaut und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach bestimmten Kriterien überprüft. Wenn die geprüften Zähler keine Mängel aufweisen, wird für das gesamte Los die Eichgültigkeit verlängert. Bei einer Verlängerung wird die Eichfrist Ihres Gaszählers um 4 Jahre verlängert.

Richtiges Verhalten bei Gasgeruch

Sie bemerken Gasgeruch in Ihrer Wohnung? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Zur Sicherheit ist das Gas mit geruchsintensiven Substanzen (Odoriermittel) angereichert. Durch diese Odoriermittel wird das weitgehend geruchlose Gas für Sie im Falle eines Austritts riechbar. So können Sie bei einer Gefährdung richtig handeln. Sollten Sie Gasgeruch feststellen, besteht kein Grund zur Panik. Durch die starken Odoriermittel bemerken Sie selbst die kleinsten Gasmengen. Bitte befolgen Sie jedoch immer diese sechs Schritte:

Kein offenes Feuer und keine Funken

Wenn es nach Gas riecht, darf unter keinen Umständen Feuer oder Funkenbildung im betroffenen Bereich entstehen. Bitte machen Sie Zigaretten oder Kerzen aus und benutzen Sie kein Feuerzeug und keine Streichhölzer - auch nicht vor dem betroffenen Gebäude. Durch die Benutzung von elektrischen Geräten können Funken entstehen. Bitte betätigen Sie keine Lichtschalter oder Schalter für elektrische Geräte mehr - auch keine Türklingeln - und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Auch bei der Benutzung eines Telefons oder Handys können Funken entstehen. Bitte benutzen Sie diese nicht mehr im betroffenen Bereich.

Für frische Luft sorgen

Durch frische Luft kann die Gaskonzentration im Raum gesenkt werden. Öffnen Sie deshalb bitte Fenster und Türen und sorgen Sie für einen Durchzug. Bitte schalten Sie unter keinen Umständen elektrische Geräte - wie einen Ventilator oder eine Dunstabzugshaube - ein (Funkenbildung).

Gashahn schließen

Schließen Sie die Absperreinrichtungen im Keller und/oder am Gaszähler.

Mitbewohner warnen

Warnen Sie Mitbewohner oder Nachbarn über den Gasgeruch und verlassen Sie so schnell wie möglich das Gebäude. Bitte benutzen Sie nicht die Klingeln, sondern klopfen Sie an Türen, um Funkenbildung zu vermeiden.

Entstördienst von draußen anrufen

Der Entstördienst der Stuttgart Netze ist rund um die Uhr und kostenlos für Sie unter folgender Rufnummer erreichbar: 0800 4804 420. Bitte beachten Sie: Beim Telefonieren können Funken entstehen. Bitte rufen Sie nur von außerhalb des Gebäudes an. Unsere Mitarbeiter kümmern sich sofort um Ihr Anliegen und werden die Ursache des Gasgeruchs unverzüglich prüfen. Unser Entstördienst fährt mit Blaulicht und Martinshorn bei Ihnen vor.

 

Den eintreffenden Entstördienstkräften ist der Zutritt zu dem Bereich, in dem der Gasaustritt vermutet wird, ohne Verzögerung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss sich der Melder des Gasgeruches als Lotse an eine geeignete Stelle außerhalb der Gefahrenzone begeben, um den Einsatzkräften den schnellsten Weg zum Störungsort zu zeigen.

Bei Gasgeruchaustritt aus einem unzugänglichen oder verschlossenen Gebäudeteil (z.B. einer Wohnung) sowie bei Verdacht, dass sich in diesem Bereich Menschen befinden oder Explosionsgefahr besteht, ist der Melder aufgefordert, nach Möglichkeit zugangsberechtigte Personen herbeizuholen oder Schlüssel zu beschaffen. Das Eintreffen der Einsatzkräfte muss abgewartet werden.

Fragen und Antworten

Warum werden neue Zähler mit Kommunikations-Schnittstelle eingebaut?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MSbG) legt fest, dass alle Zähler, die ab dem 01.01.2017 eingebaut werden, über einen Smart Meter Gateway erweiterbar sein müssen (§20 MsbG). Aktuell setzt die Stuttgart Netze noch keine Smart Meter im Gasmesswesen ein.

Was kostet mich der Einbau eines neuen Gaszählers?

Der Einbau Ihres neuen Zählers ist für Sie kostenfrei.

Entstehen mir durch meinen Gaszähler jährliche Kosten?

Ja, für den Messstellenbetrieb und für die Messdienstleistung entstehen jährliche Kosten. Die jährlichen Kosten variieren je nach Zählergröße und Ableseturnus. Die Kosten für Ihren Gaszähler können Sie in aktuell geltender Fassung hier aufrufen: Preise und Regelungen

Ich habe meine Rechnungen beglichen und trotzdem keine Gasversorgung. Wie wird die Versorgung wiederhergestellt?

Bei der Wiederherstellung Ihrer Versorgung entsperrt die Stuttgart Netze Ihren Gaszähler. Damit Sie sicher wieder an das Gasnetz angeschlossen werden können, muss ein Installateur Ihre Hausinstallation prüfen. Dies müssen Sie extern und auf eigene Kosten beauftragen.

Warum wird nur ein Zähler im Haus getauscht und nicht alle?

Der Tausch eines Gaszählers ist abhängig von der Eichgültigkeit des jeweiligen Gerätes. Es werden nur Geräte getauscht, bei denen diese Gültigkeit abläuft. Jeder Gaszähler unterliegt bestimmten Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgeschrieben sind. Je nach Zählertyp sind die Eichfristen unterschiedlich.

Mein Zähler ist zu alt und sollte getauscht werden.

Für Zähler aller Art gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten, die von der Stuttgart Netze stets eingehalten werden. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen.

Mein Zähler brummt und macht Geräusche. Zählt der Zähler noch richtig?

Setzen Sie sich gerne mit unserem Kundenservice ([email protected]) in Verbindung, wenn Sie das Brummen oder die Geräusche als störend empfinden. Wir überprüfen den Zähler und tauschen diesen bei Bedarf aus. Die Messergebnisse werden durch das Brummen erfahrungsgemäß nicht beeinflusst.

Mein Zähler zählt nicht richtig. Was kann ich tun?

Eine Zählerbefundprüfung wird durch eine qualifizierte Prüfstelle durchgeführt. Eine kostenpflichtige, eichrechtliche Prüfung ist für jedes Messgerät möglich. Die Beauftragung erfolgt über ein Antragsformular. Sie können dieses bei unserem Kundenservice ([email protected]) anfordern. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten bei negativer Prüfung (Zähler zählt richtig) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Weitere Infos zur Zählerbefundprüfung finden Sie im Flyer "Misst mein Gaszähler richtig? Die Zählerbefundprüfung".

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihr Ansprechpartner

Die Kollegen unseres Kundenservices helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Stuttgart Netze Kundenservice
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