Als Betreiber des Stromnetzes der Landeshauptstadt hat die Stuttgart Netze neue Vorgaben zum Netzanschluss veröffentlicht, die ab 1. März 2017 gültig sind und auch Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge betreffen. Ab einer Leistung von 4,6 kVA müssen diese jetzt angemeldet werden. Das ist notwendig, damit die Stuttgart Netze die Infrastruktur von morgen zuverlässig planen und die hohe Versorgungssicherheit weiter gewährleisten kann.
In Stuttgart gelten ab 1. März 2017 neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss ans Strom-Niederspannungsnetz ( TAB NS ). Diese definieren Anforderungen an die elektrische Anlage des Kunden und müssen bei Erweiterungen oder Veränderungen der Anlage beachtet werden. Sie sind auf der Homepage der Stuttgart Netze (www.stuttgart-netze.de) zu finden.
Kernstück der neuen TAB NS ist, dass Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge jetzt bereits ab einer Leistung von 4,6 kVA anmeldepflichtig sind und der Stuttgart Netze mit einem speziellen Formular mitgeteilt werden müssen. Zuvor lag diese Grenze bei 12 kVA.
Die Integration der Elektromobilität hat Auswirkungen auf das öffentliche Stromnetz. Die Meldepflicht dient dazu, die hohe Versorgungssicherheit in Stuttgart auch dann zu gewährleisten, wenn immer mehr Elektroautos als zusätzliche Verbraucher zum Laden angeschlossen werden.
Privatpersonen, Gewerbetreibende und Elektriker können sich auf der Homepage der Stuttgart Netze jetzt ausführlich über Elektromobilität informieren. Unter www.stuttgart-netze.de/elektromobilitaet erfährt man Wissenswertes rund um Akkus und Laufzeit, verschiedene Lademöglichkeiten und wichtige Informationen, die beim Anschluss einer Ladesäule oder Wallbox zu beachten sind.