Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel

Als Stromnetzbetreiber stellt die Stuttgart Netze Ihr Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung. Für Sie als Bürger oder Gewerbetreibender bedeutet das, dass Sie frei wählen können, von welchem Stromanbieter Sie sich mit elektrischer Energie versorgen lassen können. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Themen im Überblick

Trennung von Netz und Vertrieb

Die Stuttgart Netze ist dafür zuständig, dass alle Stuttgarter rund um die Uhr mit Strom versorgt werden. Mit modernster Technik und dem Know-how unserer Mitarbeiter kümmern wir uns um das 5.600 Kilometer lange Stromnetz, das fast ausschließlich unterirdisch verläuft. Zudem erweitern und verstärken wir das Netz, wenn z.B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge benötigt werden, Bürger Solaranlagen installieren oder neue Wohngebiete entstehen.

Wir stellen allen Kunden und Stromanbietern unser Netz zur Verfügung. Sie als Stuttgarter können sich darauf verlassen, dass Sie dank unserer Leitungen und technischen Anlagen jederzeit zuverlässig beliefert werden. Die Rechnung für den von Ihnen verbrauchten Strom erhalten Sie direkt vom Stromanbieter, mit dem Sie einen Liefervertrag abgeschlossen haben.

Unbundling.JPG

Einzug

So bekommen Sie Ihren Wunsch-Stromlieferanten.

Sie haben eine neue Wohnung oder ein neues Haus in Stuttgart gemietet bzw. gekauft? Für die elektrische Stromversorgung müssen Sie nun Ihren Wunschlieferanten selbständig wählen und mit der Belieferung beauftragen. Für die Beauftragung müssen Sie

  • Ihre neue Adresse (Anschrift der Entnahmestelle),
  • die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
  • den Beginn der Belieferung

Ihrem Stromlieferanten mitteilen.

Idealerweise wählen Sie Ihren Stromlieferanten frühzeitig aus, so dass bereits zu Ihrem Einzug alles geklärt ist. Falls Sie dies nicht rechtzeitig klären konnten, ist eine rückwirkende Anmeldung von maximal sechs Wochen möglich.

Der von Ihnen gewählte Stromlieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung klären. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr Stromlieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.

Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Stromlieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Stromlieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
 

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferbeginns den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Stromlieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Stromlieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann übernehmen wir den Auszugsstand des vorherigen Nutzers als Ihren Einzugsstand.
 

Auszug

Das müssen Sie beachten.

Sie ziehen aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aus? Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihren Stromlieferanten über den Auszug, damit der Stromlieferant uns das Ende der Netznutzung mitteilen kann.

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferendes den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Stromlieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal  zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Stromlieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Stromverbrauchs den Auszugsstand.
 

Im Fall eines Umzugs beachten Sie bitte die Hinweise in den Abschnitten Einzug und Auszug. Bei einem Umzug endet die Netznutzung und Stromlieferung für die bisherige Wohnung (= Auszug). Für die neue Wohnung muss ein neuer Stromliefervertrag geschlossen werden und damit beginnt die Netznutzung für diese neue Wohnung (= Einzug). Auch der Wechsel der Wohnung in dem gleichen Gebäude ist ein Umzug (Aus- und Einzug).

Lieferantenwechsel

Das müssen Sie beachten.

Sie möchten Ihren Stromlieferanten wechseln? Bitte beachten Sie dabei mögliche Fristen für die Vertragslaufzeit und die Kündigung. Wählen Sie anschließend selbständig Ihren neuen Wunschlieferanten und beauftragen Sie ihn mit der Belieferung zu dem gewünschten Termin. Für die Beauftragung müssen Sie

  • die Adresse der Entnahmestelle,
  • die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
  • den Beginn der Belieferung

Ihrem Stromlieferanten mitteilen.
 

Der von Ihnen gewählte Stromlieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung und mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten die Kündigung klären. Alternativ können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten auch selbst kündigen. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr neuer Stromlieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.

Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren neuen Stromlieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem neuen Stromlieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.

 

Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels den Zählerstand ab und teilen Sie uns, Ihrem alten und Ihrem neuen Stromlieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal  zur Verfügung.

Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem alten und neuen Stromlieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Stromverbrauchs den Zählerstand zum Lieferende des alten Stromlieferanten.

 

Zählerstand mitteilen

Sie möchten uns Ihren Zählerstand mitteilen? Dann klicken Sie auf folgenden Link:

Zählerstand online

Wissenswertes

Grund- und Ersatzversorgung

Der Grundversorger wird alle drei Jahre zum 1. Juli vom Netzbetreiber festgestellt (nächster Termin: 1.7.21). Es handelt sich dabei stets um das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorgung beim Einzug

Wählen Sie bei einem Einzug oder bei einem Lieferantenwechsel keinen neuen Stromlieferanten werden Sie automatisch dem regionalen Grundversorger für die Grund- und Ersatzversorgung zugeordnet. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist das die EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

Netznutzung

Als Netznutzer bezeichnet man alle Personen oder Unternehmen, die Energie in ein Netz einspeisen oder Energie daraus beziehen. Netznutzungsverträge regeln die Netznutzung zwischen dem Netzbetreiber - in Stuttgart ist das die Stuttgart Netze – und diesen Personen oder Unternehmen.

Netzentgelte

Die meisten Netznutzungsverträge schließen Netzbetreiber mit Stromlieferanten ab. Die Lieferanten geben die Kosten für die Nutzung des Netzes (Netzentgelte) dann an ihre Kunden weiter. Allerdings haben auch Letztverbraucher – also private oder gewerbliche Endkunden – die Möglichkeit, die Netznutzung direkt mit dem Netzbetreiber zu regeln.